Heizkostenzuschuss beantragen
Heizkostenzuschuss für Leibnitzer

Hilfe, die ganz gezielt ankommt: LAbg. Bernadette Kerschler (r.) und LR Doris Kampus freuen sich über einen erhöhten Heizkostenzuschuss. | Foto: Land Steiermark
  • Hilfe, die ganz gezielt ankommt: LAbg. Bernadette Kerschler (r.) und LR Doris Kampus freuen sich über einen erhöhten Heizkostenzuschuss.
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Der Heizkostenzuschuss wurde für 2021/22 auf 170 Euro aufgestockt. Davon profitieren auch die Menschen im Bezirk Leibnitz. Anträge können noch bis 4. Februar gestellt werden.

LEIBNITZ. Mieten und vor allem Energiekosten explodieren – das macht Wohnen für viele Tausende Menschen in der Steiermark teuer und manchmal kaum leistbar. Hier hilft das Sozialressort mit einem eigenen Wohnpaket, das auf den beiden Säulen Wohnunterstützung und Heizkostenzuschuss beruht, wie Soziallandesrätin Doris Kampus betont.

„Wir lassen nicht zu, dass Menschen im Winter frieren, und stocken daher den Heizkostenzuschuss um 50 Euro auf 170 Euro auf.“ Dazu gibt es die Wohnunterstützung und eine Wintersoforthilfe für Härtefälle.

Antrag bis 4. Februar stellen

Die aktuelle Bilanz des Winterpakets fällt positiv aus. So haben 2021 im Bezirk Leibnitz 1.016 Haushalte Heizkostenzuschuss bezogen, 2.125 Haushalte haben in der Landeshauptstadt Wohnunterstützung erhalten – durchschnittlich waren es 812 Euro für jeden Haushalt.

„Das sind sehr wirksame Unterstützungen des Sozialressorts. Für die aktuelle Heizsaison kann der Heizkostenzuschuss noch bis zum 4. Februar beantragt werden“, hebt SPÖ-Landtagsabgeordnete Bernadette Kerschler hervor.

Zuschuss-Erhöhung auf 170 Euro

Im Jahr 2021 haben 44.943 Haushalte in der gesamten Steiermark zumindest einmal in diesem Zeitraum Wohnunterstützung bezogen. Die durchschnittliche Höhe der Unterstützung betrug 829 Euro. Heizkostenzuschuss haben im vergangenen Winter 11.487 Haushalte erhalten. Heuer wurde der Heizkostenzuschuss auf 170 Euro, der ausschließlich Menschen mit geringem Einkommen zugutekommt, erhöht. Er kann noch bis 4. Februar 2022 in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde beantragt werden.

Die Einkommensobergrenzen (für Ein-Personen-Haushalte € 1.328, Haushaltsgemeinschaften €1.922 sowie €399 für jede Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebendes Kind) sind bereits im Vorfeld ebenfalls erhöht worden.

„Gerade in Zeiten der Conora-Pandemie und extrem steigender Energiepreise ist es besonders wichtig, dass wir betroffenen Steirerinnen und Steirern mit dem höheren Heizkostenzuschuss über den Winter helfen“, umreißt Kampus die Zielsetzung dieser Maßnahmen. Das Gesamtbudget dafür beträgt für den Winter 21/22 rund 1,65 Millionen Euro.

Für die Wohnunterstützung stehen wiederum fast 50 Millionen Euro zur Verfügung.
Zweiter Teil des Winterpakets ist die Wintersoforthilfe, die für Menschen in besonderen Notlagen zur Verfügung steht. Hierfür stehen 50.000 Euro zur Verfügung, der maximale Unterstützungsbetrag beträgt pro Ansuchen 300 Euro.

  • Menschen in schwierigen Situationen werden darüber hinaus unter der Gratisnummer 0800 201010, der Sozialservicestelle des Landes Steiermark, beraten und unterstützt.

Weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss und anderen Sozialleistungen des Landes Steiermark gibt es am Sozialserver des Landes Steiermark unter www.soziales.steiermark.at

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