Keine Wahl ohne eine Identitätsfeststellung

Bgm. Helmut Leitenberger: "Wer am Wahlsonntag das Wahllokal nicht aufsuchen kann, muss rechtzeitig um eine Wahlkarte ansuchen."
  • Bgm. Helmut Leitenberger: "Wer am Wahlsonntag das Wahllokal nicht aufsuchen kann, muss rechtzeitig um eine Wahlkarte ansuchen."
  • hochgeladen von Waltraud Fischer

Wie bekannt, wurde der zweite Wahlgang der Bundespräsidentenwahl durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben und der ursprüngliche Termin für die Wiederholungswahl (2. Oktober 2016) auf den 4. Dezember 2016 verschoben. Bgm. Helmut Leitenberger informiert: "In der Stadtgemeinde Leibnitz haben Sie die Möglichkeit, in der Zeit von 7 bis 13 Uhr im Wahllokal Ihre Stimme abzugeben. Wo sich das für Sie zuständige Wahllokal befindet, entnehmen Sie bitte der 'Amtlichen Wahlinformation', die jedem Wahlberechtigten bereits postalisch übermittelt wurde."

Ausweis nicht vergessen

Eine Stimmabgabe am 4. Dezember 2016 ist nur nach entsprechender Identitätsfeststellung möglich. Bringen Sie daher bitte unbedingt einen Personalausweis, Pass, Führerschein oder einen amtlichen Lichtbilderausweis in Wahllokal mit.
Bgm. Leitenberger erinnert: "Sollte es Ihnen am Wahltag nicht möglich sein, Ihr Wahllokal aufzusuchen, benötigen Sie eine Wahlkarte. Diese können Sie bei schriftlicher Antragstellung spätestens bis Mittwoch, 30. November 2016 sowie mündlich bis spätestens Freitag, 2. Dezember 2016, 12 Uhr, in der Stadtgemeinde abgeben."

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