Impfen schützt
Masernwelle im Bezirk Leibnitz, Amtsärztin klärt auf

Die Masern sind im Bezirk Leibnitz angekommen. Wichtig ist ein ausreichender Impfschutz. | Foto: Panthermedia/natulrich
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  • Die Masern sind im Bezirk Leibnitz angekommen. Wichtig ist ein ausreichender Impfschutz.
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Der jüngste aktuelle Masernausbruch in Leibnitz wird noch weite Kreise ziehen. Dramatisch: Unter den Kontaktpersonen befanden sich sehr viele Säuglinge. Andrea Schallar, Amtsärztin der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz, appelliert, dringend den Impfstatus zu kontrollieren.

LEIBNITZ. Die Masernwelle ist nun auch im Bezirk Leibnitz angekommen. Ausgehend von einem Masernpatienten, welcher Ende Februar in der infektiösen Zeit u.a. eine Kinderarztordination und eine Allgemeinpraxis aufsuchte, wurden in der letzten Woche rund 250 Kontaktpersonen eruiert.

Amtsärztin Andrea Schallar bittet darum, den Impfstatus zu kontrollieren. | Foto: Waltraud Fischer
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Hochansteckend und gefährlich

"Leider hatte uns der Patient die Besuche in den Ordinationen bei den Erhebungen nicht mitgeteilt und somit konnte die sehr wichtige möglichst rasche Kontaktpersonenerhebung nicht rechtzeitig erfolgen", meint Andrea Schallar, Amtsärztin der BH Leibnitz. Der aktuelle Ausbruch werde somit  wohl noch weite Kreise ziehen. "Sehr tragisch an diesem Fall ist, dass sich unter den Kontaktpersonen sehr viele Säuglinge befanden, die noch zu jung für eine Masernimpfung waren", betont die Amtsärztin.

Wichtige allgemeine Informationen

Die Masern zählen zu den ansteckendsten Viren überhaupt. Bei Masern kommt es acht bis zehn Tage nach der Ansteckung (höchstens 21 Tage danach) zu allgemeinen Beschwerden wie Fieber, Schnupfen, Husten und Bindehautentzündung, begleitet vom typischen Ausschlag.

Masern sind hochansteckend und gefährlich. Die maximale Inkubationszeit beträgt 21 Tage. | Foto: shutterstock.com/Levent Konuk
  • Masern sind hochansteckend und gefährlich. Die maximale Inkubationszeit beträgt 21 Tage.
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"Es ist sehr wichtig, bei Verdacht auf Masern, unbedingt die Ärztin bzw. den Arzt oder das Krankenhaus vorher telefonisch kontaktieren, damit eine Übertragung in Warteräumen und Ambulanzen verhindert werden kann", betont Schallar.

Eine meldepflichtige Krankheit

Bei einem Masernfall müssen durch die Gesundheitsbehörde alle Kontakte ausfindig gemacht werden und zwar in einem Zeitraum von vier Tagen vor Auftreten des typischen Hautausschlags bis vier Tage danach. Kontaktpersonen müssen nachweisen, dass sie zweimal gegen Masern geimpft sind, oder mittels einer Blutuntersuchung zeigen, dass sie eine Masern-Erkrankung durchgemacht haben und dadurch immun sind", führt Schallar aus. Kann eine Kontaktperson keinen Immunschutz nachweisen, wird sie für bis zu 21 Tage „abgesondert“ und muss zu Hause bleiben. 21 Tage deshalb, weil das die maximale Inkubationszeit der Masern ist.

Mit zwei nötigen Masern-Teilimpfungen kann man sich vor einer Ansteckung schützen. | Foto: unsplash/Mufid Majnun
  • Mit zwei nötigen Masern-Teilimpfungen kann man sich vor einer Ansteckung schützen.
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Wichtig:

  • Kontrollieren Sie Ihren Impfstatus. Mit einer zeitgerechten Impfung können Sie sich, Ihre Familie und Ihr Umfeld schützen!

  • Der wirksame und gut verträgliche Impfstoff ist für alle Personen in Österreich an öffentlichen Impfstellen kostenfrei erhältlich und ab dem vollendeten 9. Lebensmonat empfohlen.

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