NAbg. Josfef Riemer fordert: "Schächten ist reine Tierquälerei und gehört verboten !"
In Dialog mit der islamischen Glaubensgemeinschaft wegen eines freiwilligen Verzichts treten.
Der freiheitliche Nationalrat und Tierschutzsprecher Sepp Riemer nahm den Welttierschutztag zum Anlass, um ein Verbot des Schächtens zu fordern. „Das Schächten ist vom Standpunkt des Tierschutzes aus in jeder Hinsicht abzulehnen. Es gibt Fälle, wo die Tiere durch unsachgemäße Anwendung des Kehlschnitts einen minutenlangen Todeskampf mit großen Schmerzen, Atemnot und Todesangst erleiden, ehe sie verbluten“, so Riemer.
„Das Schächten, bei dem die Tiere ohne Betäubung, also bei vollem Bewusstsein aufgehängt und durch Kehlschnitt getötet werden, ist eine grausame Todesfolter. Es kann Minuten lang dauern, ehe das Tier ausgeblutet und verendet ist. Diese barbarische Methode der ‚reinen Schlachtung‘ unter dem Deckmantel der freien Religionsausübung zuzulassen, ist, im Sinne eines ehrlichen und ernstgemeinten Tierschutzes, absolut untragbar. Archaische Rituale dieser Art haben im 21 Jahrhundert innerhalb einer aufgeklärten Gesellschaft nichts mehr verloren. Diese Form des Tötens ist mit unserem Tierschutzverständnis nicht mehr zeitgemäß. Hier gehört das sonst recht gute österreichische Tierschutzgesetz in seiner Widersprüchlichkeit korrigiert “, schließt Riemer.
Er werde auch diesbezüglich einen weiteren parlamentarischen Antrag einbringen, der das Schächten verbietet! Riemer: „Leider wurden bisherige Anträge von SPÖ, ÖVP und auch der ,sogenannten' Tierschutzpartei den Grünen, abgelehnt!“
NAbg. Josef Riemer klärt auf
"Unter ,Schächten' oder ,Schechita' versteht man das rituelle Schlachten von Tieren, insbesondere im Judentum und im Islam. Bezweckt wird das möglichst rückstandslose Ausbluten des Tieres, da der Genuss von Blut sowohl im Judentum als auch im Islam verboten ist. Die Tötung erfolgt im Judentum unbetäubt; im Islam ist eine elektrische Betäubung nach bestimmten Rechtsschulen zulässig. Mittels eines speziellen Messers mit einem einzigen großen Schnitt quer durch die Halsunterseite, in dessen Folge die großen Blutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt werden, wird das Tier getötet."
Nach geltender Rechtslage in Österreich müssen Tiere unmittelbar nach dem Kehlschnitt betäubt werden (sog. „Post-cut Stunning“). „Bereits geringe Fehler beim Schächten sind äußerst qualvoll für das Tier“, mahnt Riemer. Der freiheitliche Tierschutzsprecher verweist auf die Niederlande oder Dänemark. Dort wurde unbetäubtes Schlachten grundsätzlich verboten.
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