Sprechtage der Gleichbehandlungsbeauftragten des Landes Steiermark in Leibnitz

Touren gemeinsam im April beratend durch die Steiermark: Helene Cibinello und Gleichbehandlungsbeauftragte Sabine Schulze-Bauer (v.l.). | Foto: © Foto: steiermark.at/Streibl
  • Touren gemeinsam im April beratend durch die Steiermark: Helene Cibinello und Gleichbehandlungsbeauftragte Sabine Schulze-Bauer (v.l.).
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Die Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes Steiermark Sabine Schulze-Bauer und ihre Mitarbeiterin Helene Cibinello halten im April wieder Sprechtage in den steirischen Bezirken ab. Am Montag, dem 1. April, findet der Sprechtag von 10.30 bis 11.30 Uhr in der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz (Ameldung bis 29.3.2019) statt.

Kostenfreie Beratung

„Wie jedes Jahr bieten wir auch heuer wieder die Möglichkeit der vertraulichen kostenfreien Beratung vor Ort an. Gerade für Menschen, die die Ombudsstelle der Gleichbehandlungsbeauftragten in Graz nur schwer erreichen können, ist dies eine Serviceleistung unbürokratisch und niederschwellig Beratung und Unterstützung zu erhalten. Um auch genügend Zeit für Ihre Anliegen zu haben, bitten wir heuer erstmalig um rechtzeitige Anmeldung", betont Schulze-Bauer. Interessierte werden gebeten, sich im Büro der Gleichbehandlungsbeauftragten telefonisch unter der Telefonnummer 0316/877-5841 oder per Mail unter gleichbehandlung@stmk.gv.at anzumelden.

Menschen die auf Grund ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihrer Religion oder Weltanschauung, ethnischen Zugehörigkeit sowie ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert oder belästigt werden, können sich vertrauensvoll an das Team der Gleichbehandlungsbeauftragten wenden. Das Team steht allen Bediensteten des Landes Steiermark, der steirischen Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie allen Lehrerinnen und Lehrern an öffentlichen Pflichtschulen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen beratend zur Seite.

Bürgerinnen und Bürger können sich an die Ombudsstelle wenden, wenn sie durch Organe des Landes, der Gemeinden oder Gemeindeverbände im Hinblick auf Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf Gesundheit, Soziales, Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum und Bildung diskriminiert werden.

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