Stellungnahme von LR Drexler
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen südsteirischen Schlachtbetrieb
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Graz haben gestern aufgrund einer Anzeige der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz Staatsanwaltschaft, Polizei und die Veterinärbehörde des Landes Steiermark eine Razzia in einem südsteirischen Schlachthof durchgeführt.
Bereits im Jahr 2015 waren in diesem Betrieb Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt worden, auf deren Basis Nachschulungen und Verwaltungsstrafen verhängt und strengere Kontrollen durchgeführt wurden. Im Gegensatz zu den damaligen Vorkommnissen, geht es nun um den Verdacht von Verstößen gegen das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz.
Fleisch für Tierkörperverwertung verarbeitet
Die Veterinärbehörden kontrollieren jeden Schlachtvorgang. Dabei werden einerseits die lebenden Tiere vor der Schlachtung untersucht, als auch das Fleisch nach der Schlachtung begutachtet. So war es auch beim konkreten Schlachtvorgang der Fall. Einige Schlachtkörper wurden, wie im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz normiert, auf Anordnung der Veterinärbehörde ausgesondert und separat gelagert, um sie der Tierkörperverwertung zuzuführen. Im gegenständlichen Fall steht nun der Verdacht im Raum, dass auch solche ausgesonderten Fleischteile vom Schlachtbetrieb verarbeitet wurden. Damit hätte sich der Schlachthofbetreiber über die Anordnungen auf Basis der Kontrolltätigkeit der Veterinärbehörde hinweggesetzt und strafrechtlich relevante Handlungen gesetzt.
Ware aus dem Verkehr gezogen
Aus diesem Grund werden die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Graz und der Landespolizeidirektion Steiermark geführt. Im Zuge der Razzia wurde das Schlachtgut des betreffenden Tages – es handelt sich allem Anschein nach sowohl um Rind- als auch um Schweinfleisch – vernichtet. Über gelagerte Warenbestände wurde unverzüglich eine Sperre verhängt – sie dürfen nicht mehr in Umlauf gebracht werden.
Die Staatsanwaltschaft Graz und die Landespolizeidirektion Steiermark arbeiten auf Hochdruck in Zusammenarbeit mit der Veterinärdirektion und der Lebensmittelbehörde des Landes Steiermark daran zu ermitteln, ob genussuntaugliches Fleisch bereits in Verkehr gebracht worden ist bzw. welche Abnehmer es in diesem Fall betreffen würde.
Prüfung auf mögliche Gesundheitsgefährdung
Aufgrund der aktuellen Faktenlage, gehen die Behörden davon aus, dass wegen der relativ geringen Menge der allenfalls in Verkehr gebrachten genussuntauglichen Ware eine akute Gefährdung der Verbraucher äußerst unwahrscheinlich ist. Genussuntauglich heißt, dass bestimmte gesetzliche Vorgaben nicht erfüllt werden, aber nicht zwangsläufig eine Gesundheitsgefährdung vorliegt – etwa, wenn ein Schwein zu abgemagert wäre. Um dennoch alle Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit an einem Rückrufbescheid für die in Verdacht stehenden Waren des betreffenden Schlachtbetriebes gearbeitet, der ehestmöglich veröffentlicht werden soll.
Nötige Schritte
Der für das Veterinärwesen und die Lebensmittelaufsicht in der Steiermark zuständige Landesrat Christopher Drexler betont: „Die steirischen Veterinär- und Lebensmittelbehörden kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sehr streng und gewissenhaft." Auch im gegenständlichen Fall seien die Schlachtvorgänge genau kontrolliert worden.
"Für den Fall, wie es nun im Verdacht steht, dass Einzelne kriminelle Energien entwickeln, sind auch Verwaltungsbehörden machtlos – dann sind Staatsanwaltschaft und Gerichte am Zug und müssen die entsprechenden Konsequenzen ziehen." Die Staatsanwaltschaft, Polizei und Landesbehörden würden intensiv daran arbeiten, den genauen Sachverhalt schnellstmöglich zu ermitteln, so Drexler.
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