Suchtprävention begrüßt neues Tabakgesetz
VIVID – die Fachstelle für Suchtprävention begrüßt die heute beschlossene Novelle des Tabakgesetzes. „Wichtig ist uns, dass das Rauchverbot in der Gastronomie keine Ausnahmen beinhaltet und wirklich für alle Räume gilt, die Gästen zugänglich sind“, erklärt Geschäftsführerin Claudia Kahr. „Denn ob und wo Erwachsene rauchen hat Auswirkungen auf das Rauchverhalten von Jugendlichen.“ Daher sei es zentral, wie gesetzlich mit Tabak umgegangen werde.
Sehr froh ist man seitens der Suchtprävention, dass explizit auch E-Zigaretten in das Tabakgesetz und das Rauchverbot einbezogen sind. Die Datenlage für das Gefährdungspotenzial durch E-Zigaretten ist gut – zumal diese Produkte sehr jung sind (erste Herstellung und Vertrieb 2007 in China). Zahlreiche Studien weisen auf die gesundheitliche Bedenklichkeit von E-Zigaretten hin. Claudia Kahr: „Wir gratulieren dem Gesetzgeber, dass er diesen Trend erkennt und gemäß Datenlage E-Zigaretten Tabakprodukten gleichstellt.“ Ausständig sei in Österreich allerdings eine Gleichstellung auch hinsichtlich Tabaksteuer, Werbeverbot, Jugendschutz und Qualitätskriterien wie der Pflicht, Inhaltsstoffe auszuweisen.
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