Viel Lärm um Nichts?

Pflichtschulinspektor Heinz Zechner nimmt Stellung zu aktuellen Bildungsfragen. | Foto: Wochagg
  • Pflichtschulinspektor Heinz Zechner nimmt Stellung zu aktuellen Bildungsfragen.
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  • hochgeladen von Waltraud Fischer

Knapp vor Beginn dieses Schuljahres hat mich WOCHE-Redakteurin Waltraud Fischer in einem Interview unter anderem gefragt, ob gravierende Neuerungen zu erwarten seien. Ich verneinte und meinte, dass Neuerungen, die für SchülerInnen und Eltern spürbar wären, nicht zu erwarten sind. Zwei Tage später veröffentlichte das Bundesministerium für Bildung (BMB) einen Ausführungserlass zur Umsetzung der Grundschulreform ab dem Schuljahr 2016/17. Das Medienecho war groß, gleichzeitig oberflächlich und unpräzise. Lustig fand ich, dass die Reformen auf Ö3 einen ganzen Tag lang als Maßnahmen des Bundeslandes Vorarlberg gehandelt wurden… Ob ich mit meiner Einschätzung letztendlich doch Recht behalten würde, entscheiden bitte Sie, liebe Leserin/lieber Leser.

SchülerInneneinschreibung NEU

„Mit dem Schulrechtsänderungsgesetz 2016 wird der Übergang vom Kindergarten in die Volksschule neu geregelt und die Nutzung der im Kindergarten erlangten Erkenntnisse über die Entwicklungssituation und Kompetenzen der Kinder, insbesondere deren Sprachkenntnisse, ermöglicht“ (BMB). Da die Kindergartengesetze Landessache und in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich ausgeformt sind, muss hier zunächst noch einiges geregelt werden. Außerdem ist zu hinterfragen, ob die KindergartenpädagogInnen den inhaltlichen und zeitlichen Herausforderungen dieser Expertisen gewachsen sind.
Alternative Leistungsbeurteilung
Entgegen dem Anschein der Medienberichte werden die Möglichkeiten der alternativen Leistungsbeurteilung nur marginal geändert. Für eine alternative Leistungsbeurteilung ist zwar kein Schulversuchsantrag mehr nötig, jedoch muss weiterhin eine Entscheidung im Schulforum getroffen werden. Neu sind zweimal jährlich vom Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin abzuhaltende Bewertungsgespräche, zu denen die Erziehungsberechtigten und die SchülerInnen einzuladen sind.

Kein Sitzenbleiben

Das Wiederholen einer Schulstufe ist in Zukunft bis zur (einschließlich) 3. Klasse nur noch auf freiwilliger Basis möglich. Ebenso ist ein Wechsel von Schulstufen über die Grundstufe 1 hinaus auch noch in der 3. Klasse möglich. Wie der Unterschied zwischen dem Wiederholen einer Klasse und dem Wechsel in die niedrigere Schulstufe von betroffenen SchülerInnen und deren Eltern gefühlt wird, sei dahingestellt.

Schulsprengel

„Mehr Flexibilität beim sprengelfremden Schulbesuch“ wurde in den Medien getitelt. Damit hat man bei vielen freudige Erwartungen geweckt. Bei genauem Hinschauen muss man feststellen, dass lediglich der Besuch einer verschränkten ganztägigen Schulform eine weitere Begründung für den sprengelfremden Schulbesuch eröffnet. Bei der marginalen Anzahl von verschränkten Ganztagsschulen in unserem Land, stellt das wahrlich keine Revolution dar.

Sprachförderung

Gänzlich verwirrend wird es, wenn die Sprachförderung für Flüchtlingskinder, die bisher „Sprachförderkurs“ geheißen hat, in Zukunft „Sprachstartgruppe“ heißt, es aber auch weiterhin Sprachförderkurse gibt…

Interview von Heinz Zechner

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