Wer hat Angst vorm Schulautonomiepaket?

PSI Heinz Zechner | Foto: KK

Das Kreißen um die Geburt des Schulautonomiepakets war andauernd und laut. Nun durften die Gesetzesvorschläge von Gewerkschaftsgnaden in die Begutachtung entlassen werden. Die Lehrervertretung hat aus gutem Grund und leidiger Erfahrung davor gewarnt, dass sich das Autonomiepaket nicht als verstecktes Sparpaket entpuppen sollte. Die Medien haben sich in den letzten Wochen auf die Überschriften der ministeriellen Aussendungen gestürzt und offensichtlich wenig bis gar nicht recherchiert, wie realistisch und wirkungsvoll eine Umsetzung der geplanten Maßnahmen sein kann. Über eine etwaige pädagogische Dimension der gesetzlichen Neuerungen wurde in der öffentlichen Diskussion bislang noch gar nicht nachgedacht.

Flexible Öffnungszeiten

Zumindest im außerstädtischen Bereich orientieren sich die Öffnungszeiten der Schulen an den Fahrplänen der öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen. Immer mehr berufstätige Erziehungsberechtigte müssen ihre Kinder immer früher abgeben und wollen sie nach der Nachmittagsbetreuung oft spät abholen. Wer wird in den Freiräumen die Beaufsichtigung übernehmen und wer wird das bezahlen?

Ende der 50-Minuten-Stunde

In der Volksschule ist diese Maßnahme obsolet. Es gibt den Gesamtunterricht, und in den meisten Schulen wurde die Pausenglocke längst abgestellt. Aber wie soll eine Flexibilisierung der Unterrichtsstunde in der Sekundarstufe organisiert werden, wo sich unterschiedliche Fachlehrer im Unterricht regelmäßig abwechseln? Und was passiert mit der unter- oder überschrittenen Arbeitszeit der Lehrer, wenn sie für genau 21, 22 oder 24 mal 50 Minuten bezahlt werden (je nach Schulart bzw. Dienstvertrag)? Oder sind es dann gar 21, 22 oder 24 mal 60 Minuten – und ist das dann doch ein Sparpaket?

Flexible Klassen- und Gruppengröße

Für die Klassen- und Gruppengrößen soll es keine fixen Zahlen mehr geben. Was soll das heißen? Wie soll man „autonom“ eine Klasse/Gruppe teilen, wenn man nur einen Dienstposten zur Verfügung hat („kostenneutral“)? Oder sollen umgekehrt nun doch wieder Klassen mit 30 Schüler möglich sein?

Schulcluster

Die Schulen von ein bis drei Gemeinden sollen zu so genannten Schulclustern zusammengeschlossen werden. Die „Superdirektoren“ dieser großen Verbünde werden berechtigterweise eine entsprechende Zulage erhalten, notwendigerweise wird ihnen eine administrative Hilfe zur Seite gestellt werden. Schulleiter, die ihre Funktion verlieren, sollen zumindest noch einige Jahre ihre Zulagen ausbezahlt bekommen (in der freien Wirtschaft würden sie horrende Abfertigungen lukrieren…). Da stelle ich die Frage, wie dieses System „kostenneutral“ abgewickelt werden kann oder wo der sonstige Nutzen liegt. Und: wer wird an den „Außenschulen“ (junge) Lehrer pädagogisch begleiten und die Unterrichtsqualität sichern?

Auswahl der Lehrer

Schulleiter erhalten für ihren Standort (bzw. Schulcluster) Personalhoheit und sollen sich ihre Lehrer selbst auswählen. Noch immer gibt es Jahr für Jahr Lehrer mit gültigen, unbefristeten Verträgen, die an ihrer Schule überzählig werden und an einer freien Stelle „untergebracht“ werden müssen. Das Land (Pflichtschullehrer) bzw. der Bund (Lehrer an höheren Schulen) bleiben Dienstgeber und müssen Verträge einhalten. Ausreichend viele Bewerbungen wird es vor allem im städtischen Bereich geben. Aber wer will sich in den Rand- und Grenzregionen bewerben? Die für die Unterrichtsqualität viel entscheidendere Möglichkeit, ungenügende Pädagogen zu entlassen, ist nicht vorgesehen.

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