Hitzeregelung für Bauarbeiter ab 35 Grad
Laut Wetterprognosen soll das Thermometer die Plus 35 Grad-Marke heuer mehrmals erreichen. Seit 2013 gibt es eine gesetzliche Regelung ab 35 Grad Hitzefrei für Bauarbeiter.
Hitze nicht unterschätzen
Die Anfragen in der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) – aufgrund der bevorstehenden Hitzetage – häufen sich. Bauarbeiter sind unter schwerster körperlicher Arbeit die Hitzeopfer Nr. 1. Vor allem der rasche Übergang von Kälte auf Hitze darf im Zusammenhang mit Herz- und Kreislauffunktionen nicht unterschätzt werden.
Grund genug für die Bausozialpartner eine gesetzliche Grundlage für den Schutz bei Schwerarbeit mit Hitzebelastungen zu schaffen. Im langjährigen Jahresdurchschnitt gib es bundesweit 4,4 Arbeitstage mit über 35 Grad Hitze.
Ab 35 Grad darf Arbeit eingestellt werden
Im Herbst 2012 wurde auf Vorschlag der Bausozialpartner im Parlament eine Regelung im Bauarbeiter- Schlechtwetterentschädigungsgesetz geschaffen. Darin ist geregelt, dass bei plus 35 Grad Hitze das Arbeiten im Freien eingestellt werden kann. Die Entscheidung dazu liegt beim Arbeitgeber bzw. dessen Beauftragten. Den Arbeitern gebührt eine Entschädigung in der Höhe von 60 Prozent des Stundenlohns.
GBH-Bundesvorsitzender Abg. z. NR Josef Muchitsch: „Wir haben als Bausozialpartner und als Gesetzgeber die gesetzlichen Grundlagen für Hitzefrei ab 35 Grad für Bauarbeiter geschaffen. Ich appelliere an die Arbeitgeber ausreichend Trinkwasser zur Verfügung zu stellen und das Arbeiten im Freien vor allen in den Nachmittagsstunden wenn möglich in den Schatten zu verlegen bzw. überhaupt einzustellen. Auch das Verwenden von UV-Schutzbekleidung, Kappen und Sonnenbrillen ist zu empfehlen.“
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