Registrierkassenpflicht ändert Verhalten

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Seit Jahresbeginn gelten für Unternehmen neue steuerrechtliche Bestimmungen für die heimische Wirtschaft. So zum Beispiel die viel diskutierte Registrierkassenpflicht. Das bedeutet, dass Unternehmen zur Einzelerfassung ihrer Barumsätze zwingend ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu verwenden haben, wenn der Jahresumsatz je Betrieb € 15.000,-- und die Barumsätze dieses Betriebes € 7.500,-- im Jahr überschreiten.
Ferner müssen Registrierkassen ab dem 1.1.2017 auch noch über eine spezielle technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen sicherstellt.

Belegerteilungsverpflichtung

Darüber hinaus trifft den Unternehmer neuerdings auch noch die Belegerteilungsverpflichtung. Das heißt, dass für jedes Unternehmen seit Jahresbeginn die Verpflichtung besteht, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Der Käufer muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen.

Mehr Bürokratie

RSTL Josef Majcan von der Regionalstelle Südsteiermark hält die Registrierkassenpflicht wegen der bestehenden Belegpflicht für übertrieben, das sie noch mehr Bürokratie bringe. „Die Registrierkasse ist für kleine Wirtschaftstreibende ein zusätzlicher Aufwand, der mir nicht mehr verträglich erscheint“, resümiert RSTL Majcan. Obwohl ihm zurzeit noch kein Fall aus der Praxis in der Südsteiermark bekannt ist, wonach etwa ein kleiner Gastwirt wegen der Registrierkassenpflicht zugesperrt hat, könnte sich das in Zukunft ändern. „Vor allem kleine Wirtshäuser sind von den neuen steuerrechtlichen Bestimmungen sehr stark betroffen. Das ist ein schleichender Prozess und es wird wohl in Zukunft deswegen auch noch dazu kommen, dass kleine Wirtshäuser zusperren“, glaubt Majcan.

Gefahr für Nahversorgung

Seitens der Wirtschaftskammer werde, so Majcan, mit Programmen wie etwa „follow me“ versucht, junge Leute dazu zu motivieren und zu bringen, bestehende Unternehmen, die einen Nachfolger suchen, zu übernehmen. „Mit einem Blick auf die Demografie wird klar, dass die Nahversorgung in Zukunft immer stärker bedroht sein wird. Auch die EU ist ja für Regionalität, aber die zunehmende Reglementierung der Wirtschaft wirkt sich negativ auf die regionale Nahversorgung aus“, meint RSTL Majcan. Er befürchtet, dass es mit der Reglementierung von Unternehmen in Zukunft noch weit ärger kommen könnte. „Die immer strenger werdenden Gesetze könnten sich in Zukunft bald nur mehr Großunternehmen leisten, die in Massen produzieren“, meint Majcan und sieht Klein- und Mittelbetriebe durch überzogene steuerrechtliche Regeln in ihrer Existenz bedroht.

Banküberweisungen bevorzugt

„Persönlich ist mir bis dato im Bezirk Leibnitz noch kein Fall bekannt geworden, dass wegen der Registrierkassenpflicht ein Betrieb zugesperrt hat“, so Lukas Leinich, Referent der Regionalstelle Südsteiermark der Wirtschaftskammer in Leibnitz, der Unternehmer in Bezug auf die neuen steuerrechtlichen Bestimmungen beraten hat. Sehr wohl hätten allerdings etwa vor allem Elektrotechniker oder Maler als Ausweg ihr System von Barzahlung der Kundenrechnungen auf Banküberweisung umgestellt.

Wirtschaft gerüstet

In der Praxis wären, so Leinich, die heimischen Unternehmer in Sachen Registrierkassenpflicht gerüstet und von der WKO entsprechend informiert worden. „Alle Unternehmer, die erfahrungsgemäß knapp an der 7.500 Euro Grenze liegen, nehmen eben den Rechnungsbetrag nun nicht mehr in bar von den Kunden entgegen, sondern lassen sich den Betrag überweisen“, weiß Leinich. Freilich sei die Unternehmerschaft alles andere als erfreut über die Registrierkassenpflicht, weil sie ja dem Unternehmen auch etwas koste. Wegen der niedrigen Umsatzgrenzen, die die Registrierkassenpflicht auslöst, treffe sie, so Leinich, aber auch viele.

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