Achtung: Strenges Rauchverbot im Wald
Die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz teilt mit, dass das Entzünden von Feuer und Rauchen im Wald zur Zeit im gesamen Verwaltungsbezirk Leibnitz verboten ist. Die Verordnung gilt bis 31. August 2017.
Die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz teilt mit, dass das Entzünden von Feuer und Rauchen im Wald zur Zeit im gesamen Verwaltungsbezirk Leibnitz verboten ist. Die Verordnung gilt bis 31. August 2017.
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