Augen auf im Straßenverkehr
165 Verkehrsunfälle haben sich im ersten Halbjahr 2017 im Bezirk Leibnitz ereignet.
Manche führen es auf besondere Strahlungen im Erdreich zurück, andere denken an schwarze Katzen, die dort besonders oft den Weg kreuzen, wieder andere machen schlicht den Zufall oder die zunehmende Ablenkung im Straßenverkehr dafür verantwortlich, wenn es an bestimmten Stellen besonders oft zu Unfällen kommt.
Vorsicht ist geboten
Über 2.700 Verkehrsunfälle mit Personenschaden wurden in der Steiermark im ersten Halbjahr 2017 verzeichnet. Viele davon ließen sich mit Sicherheit verhindern, würden sich die Verkehrsteilnehmer wieder vermehrt auf das Verkehrsgeschehen und weniger auf Handy, Navi und Co. konzentrieren. Laut einer Erhebung der Statistik Austria gehen knapp 40 Prozent aller Unfälle auf Unachtsamkeit und Ablenkung zurück.
Blick nach Leibnitz
Dies kann auch Chefinspektor Alfred Freundorfer von der Polizeidienststelle in Leibnitz bestätigen: "Die Ablenkung ist natürlich ein großes Problem, vor allem das Telefonieren am Steuer ist ein häufiger Unfallgrund. Eine Freisprecheinrichtung ist hier eine wertvolle Hilfe." Genau 165 Unfälle sind im ersten Halbjahr 2017 auf den Leibnitzer Straßen passiert, davon auch zwölf Alkoholunfälle. "Diese Statistik hat sich in den vergangenen Jahren kaum verändert", betont Chefinspektor Freundorfer. Gerade in der Vorweihnachtszeit, in der die Menschen gerne noch den einen oder anderen Glühwein oder Punsch trinken, werden daher die Kontrollen wieder erhöht. "Wir werden wieder Schwerpunktaktionen starten."
Überhöhte Geschwindigkeit
Die Unfälle finden sowohl im Ortsgebiet als auch auf den Freilandstraßen statt. "Auf den Freilandstraßen ist häufig überhöhte Geschwindigkeit der Grund für die Unfälle", mahnt Freundorfer. Doch wie verhält man sich im Falle eines Unfalles richtig? Vor allem im ersten Schock besteht die Gefahr, falsch zu reagieren. "Nach einem Unfall muss man sofort stehen bleiben, die Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten und natürlich die Polizei rufen", gibt Chefinspektor Freundorfer Auskunft. Die Entfernung vom Unfallort, auch wenn es sich nur um einen Sachschaden handelt, kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.