Raserei auf der A9
20-Jähriger flüchtet vor Polizei ohne Führerschein

- Ein 20-Jähriger ohne Führerschein wurde aufgrund massiver Geschwindigkeitsübertretungen angehalten. und sein Pkw vorläufig beschlagnahmt.
- Foto: Polizei (Symbolbild)
- hochgeladen von Lucia Königer
Samstagnachmittag wurde ein 20-Jähriger ohne Führerschein von einer Verkehrsstreife angehalten, da er die erlaubte Geschwindigkeit massiv übertreten hatte. Sein Pkw wurde vorläufig beschlagnahmt.
LEOBEN/MURTAL. Samstag gegen 16 Uhr bemerkte eine Zivilstreife der Autobahnpolizei Gleinalm auf der A9 in Fahrtrichtung Spielfeld einen Pkw, der mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Die Polizisten nahmen umgehend die Verfolgung auf und stellten bereits in den ersten Minuten massive Geschwindigkeitsübertretungen fest.
Der Fahrzeuglenker wechselte auf die S36 in Richtung Scheifling, wobei erneut Geschwindigkeiten von über 200 km/h gemessen wurden. Im Bereich der Abfahrt Kraubath versuchten die Beamten, das Fahrzeug anzuhalten. Der Fahrer ignorierte jedoch sämtliche Anhaltezeichen und setzte seine Flucht fort. Dabei beschleunigte er erneut auf über 200 km/h, überholte andere Fahrzeuge rechts über den Pannenstreifen und nutzte einen aufgrund von Bauarbeiten gesperrten Fahrstreifen mit hoher Geschwindigkeit.

- Beim flüchtigen Fahrzeuglenker wurden Geschwindigkeiten über 200 km/h gemessen.
- Foto: Pixabay (Symbolbild)
- hochgeladen von Astrid Moder
Erst kurz vor der Abfahrt Knittelfeld Ost verringerte der Lenker sein Tempo. Die Polizeistreife konnte das Fahrzeug schließlich bei der Abfahrt kontrollieren. Alkoholisierung, Medikamenten- oder Suchgiftmissbrauch konnten nicht festgestellt werden.
Kein Führerschein: Fahrzeug beschlagnahmt
Der junge Mann, ein 20-Jähriger aus dem Bezirk Leoben, gab an, keinen Führerschein zu besitzen – aus Angst vor Konsequenzen sei er daher geflüchtet. Eine Überprüfung bestätigte, dass der Mann tatsächlich nie eine gültige Lenkberechtigung der Klasse B erworben hatte.
Angesichts der gravierenden Verkehrsdelikte ordnete die zuständige Behörde die Beschlagnahme des Fahrzeuges an. Der Lenker wird bei der zuständigen Stelle zur Anzeige gebracht.
Das könnte dich auch interessieren:



Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.