Konsumentenschutz
Flug verpasst oder annulliert: Das sind deine Rechte

Zwischen Ärger und Verzweiflung: Kommt es bei der Heimreise zu unerwarteten Problemen, weil etwa der Flug annulliert wird, Verspätung hat oder der Flieger aus anderen Gründen ohne einen abhebt, sind starke Nerven gefragt.  | Foto: Panthermedia
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Flugverspätungen, -annulierungen und lange Wartezeiten: die aktuelle Situation auf Flughäfen ist angespannt. Auch eine Leobenerin musste in Amsterdam zusehen, wie ihr Flieger ohne sie abhob. Welche Rechte Konsumentinnen und Konsumenten in einem solchen Fall haben, darüber hat MeinBezirk.at mit AK-Konsumentenschutzexperte Guido Zeilinger gesprochen.

STEIERMARK/LEOBEN. Verschobene oder annullierte Flüge, lange Warteschlangen, überfordertes Personal, verärgerte Urlauberinnen und Urlauber – wer dieser Tage eine Flugreise antritt, braucht starke Nerven. Die anhaltende Corona-Pandemie, Personalmangel und zuletzt der Warnstreik des Bodenpersonals der Lufthansa machen das Fliegen immer öfter zu einem waghalsigen Unterfangen. 

Urlaubsstimmung schnell verflogen

Ein Lied davon singen kann auch eine 23-jährige Leobenerin, die gemeinsam mit ihrem Freund einen erholsamen Kurzurlaub in Amsterdam verbrachte. Die Urlaubsstimmung war schnell verflogen, als der Flieger ohne sie von der Startbahn abhob. Und das, obwohl die beiden frühzeitig am Flughafen waren und bereits im Vorfeld online eingecheckt hatten. "Die Schlange vor der Sicherheitskontrolle war so lange! Irgendwann haben sie begonnen, Wasserflaschen auszuteilen, da wussten wir: Das geht sich nicht mehr aus", erzählt die junge Leobenerin. 

Beunruhigt dich die aktuelle Situation auf Flughäfen?

Nachdem der erste Ärger verflogen war, versuchte das Paar einen alternativen Flug nach Wien zu bekommen, entschied sich schlussendlich jedoch für eine Heimreise mit dem Zug. Für Guido Zeilinger, Konsumentenschutzexperte der Arbeiterkammer Leoben, handelt es sich dabei um keinen Einzelfall. Entsprechende Anfragen von Betroffenen würden sich zurzeit häufen. Doch was kann man tatsächlich tun, wenn der Flieger ohne einen abhebt? Und wie lässt sich eine solche Situation vermeiden? MeinBezirk.at hat beim Experten nachgefragt. 

Tipps des Konsumentenschutzexperten

Gerade in der aktuellen Situation empfiehlt Zeilinger eindringlich, rechtzeitig am Flughafen zu sein, denn – wer früher dort ist, hat mehr vom Urlaub: "Zur Zeit kommt es immer öfter zu langen Wartezeiten beim Security Check, insbesondere an internationalen Drehkreuzen, wie in Frankfurt oder London. Hier sollte man unbedingt einen großzügigen Puffer einkalkulieren". Was auf jeden Fall zu beachten ist, sind die von den Fluglinien empfohlenen Zeiten und Fristen, beispielsweise was die Ankunft am Flughafen betrifft. Hier rät der Experte, dies auch entsprechend zu dokumentieren.

"Für den Fall der Fälle am besten ein Selfie mit öffentlicher Uhr im Hintergrund machen, dann ist man auf der sicheren Seite und hat zudem noch ein weiteres Foto für das Urlaubsalbum."
Guido Zeilinger, Konsumentenschutzexperte der Arbeiterkammer Leoben

Darüber hinaus sollten sich Reisende unbedingt vorab darüber informieren, welche Fristen die jeweilige Fluglinie für den Check-in vorgibt. Die Austrian Airlines etwa definiert je nach Flughafen unterschiedliche Annahmeschlusszeiten, wann Fluggäste im Besitz ihrer Bordkarte sein und ihr Gepäck aufgegeben haben müssen, um zum Flug zugelassen zu werden. 

Lange Wartezeiten sollten momentan unbedingt mit einkalkuliert werden, damit der Flieger nicht ohne einen startet.  | Foto: Pixabay
  • Lange Wartezeiten sollten momentan unbedingt mit einkalkuliert werden, damit der Flieger nicht ohne einen startet.
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Anspruch auf Ausgleichsleistung

"Bin ich rechtzeitig am Flughafen, habe alles eingehalten und werde trotzdem nicht mitgenommen, habe ich das Recht auf eine Ausgleichsleistung", klärt Zeilinger auf. Ein Anspruch darauf ist dann gegeben, wenn der Flug annulliert wurde, eine Verspätung von mehr als drei Stunden vorliegt oder der Flug um über eine Stunde vorverlegt wurde. Achtung: Eine Änderung der Flugzeit bis 14 Tage vor Abflug kann ohne Weiteres vorgenommen werden. 

Der Anspruch auf eine Ausgleichsleistung ist im Falle einer Annullierung zusätzlich zu einer entsprechenden Ersatzbeförderung gegeben. Die Höhe hängt dabei von der jeweiligen Flugdistanz ab und beträgt zwischen 250 und 600 Euro. Bei einer Flugstrecke bis 1.500 Kilometer beträgt die Ausgleichsleistung 250 Euro, bis 3.500 Kilometer können 400 Euro eingefordert werden und bei Strecken über 3.500 Kilometer und außerhalb der EU stehen dem Passagier 600 Euro zu. 

AK-Konsumentenschutzexperte Guido Zeilinger rät Reisenden dazu, rechtzeitig am Flughafen zu sein und gegebenenfalls einen Puffer einzuplanen.  | Foto: MeinBezirk.at
  • AK-Konsumentenschutzexperte Guido Zeilinger rät Reisenden dazu, rechtzeitig am Flughafen zu sein und gegebenenfalls einen Puffer einzuplanen.
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Auf die Airline kommt es an

In diesem Zusammenhang weist Zeilinger noch auf einen entscheidenden Faktor hin: Ein Anspruch ist dann gegeben, wenn der Flug von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union ausgeht. Handelt es sich um einen Flug von außerhalb der EU in ein EU-Mitgliedsland, kommt es auf die Fluglinie an.

Hat diese ihren Sitz innerhalb der EU kann ein Passagier einen Anspruch stellen, ist dies nicht der Fall, gibt es keinen Anspruch auf Ausgleichsleistung. Zeilinger führt dies anhand eines Beispiels aus: "Handelt es sich um einen Flug mit einer ägyptischen Airline von Wien nach Kairo, besteht ein Anspruch auf Ausgleichsleistung. Bei einem Flug von Kairo nach Wien mit der selben ägyptischen Fluglinie ist dies aber nicht der Fall."

Ausnahmen gibt es für die Nicht-EU-Länder Schweiz, Norwegen und Island – auch hier besteht für Fluggäste im Falle einer Flugannullierung oder -verspätung ein Anspruch.

Zur Info:
Weitere Details und Informationen rund um deine Rechte als Fluggast findest du auf der Homepage der Arbeiterkammer Steiermark!

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