Entschädigung bei Flugausfall
Welche Ansprüche darf ich geltend machen?

Trotz früher Ankunftszeit am Flughafen müssen viele Passagiere zusehen, wie das Flugzeug ohne sie abhebt. Grund dafür sind lange Wartezeiten bei der Sicherheitsüberprüfung und am Check-in-Schalter – es fehlt schlichtweg an Personal. | Foto: Pixabay
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  • Trotz früher Ankunftszeit am Flughafen müssen viele Passagiere zusehen, wie das Flugzeug ohne sie abhebt. Grund dafür sind lange Wartezeiten bei der Sicherheitsüberprüfung und am Check-in-Schalter – es fehlt schlichtweg an Personal.
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Endlich Sommer, endlich Ferien, endlich Urlaub: Nach über zwei Jahren Pandemie sehnen sich viele nach einem unbeschwerten Aufenthalt im Süden. Doch genau jetzt führt die Personalnot der Airlines und beim Bodenpersonal auf den Flughäfen zu einer Vielzahl an Verspätungen.

REGION. Die Arbeiterkammer sieht sich derzeit mit zahlreichen Anfragen ihrer Mitglieder konfrontiert. Das Thema? Aufgrund von Verspätungen oder Absagen gebuchter Flüge wollen viele Menschen wissen, ob und welche Ansprüche sie geltend machen können.
Das Positive an dieser unerfreulichen Situation: Ja, Fluggäste haben unter bestimmten Umständen das Recht auf Entschädigungszahlungen der Airlines. Bis 14 Tage vor Reiseantritt dürfen Airlines die Abflugzeit nach vorne und hinten verschieben, solange dies am geplanten Abflugstag geschieht.

Beim Blick auf die Abflugszeiten kann einem derzeit Angst und Bange werden, schließlich werden zahlreiche Flüge einfach gestrichen. | Foto: Pixabay
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Innerhalb dieser 14-Tage-Frist haben Kunden Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug um mehr als drei Stunden Verspätung hat oder um mehr als eine Stunde vorverlegt wurde. Die einzige Ausnahme dafür stellt höhere Gewalt wie beispielsweise ein Vulkanausbruch dar.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Das steht in Abhängigkeit der Distanz: "Bei einem Flug bis 1.500 Kilometer Entfernung sind es 250 Euro, bis 3.500 Kilometer 400 Euro und bei Flugstrecken über 3.500 Kilometer beträgt die Entschädigung 600 Euro", informiert Guido Zeilinger, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer.

Konsumentenschützer Guido Zeilinger erklärt, wem eine Entschädigung aufgrund einer Flugverschiebung zusteht. | Foto: Schneeberger
  • Konsumentenschützer Guido Zeilinger erklärt, wem eine Entschädigung aufgrund einer Flugverschiebung zusteht.
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Allerdings gibt es hier einen Haken – den Anspruch darauf können Kunden nur bei Abflugsorten in der Europäischen Union beziehungsweise bei Flügen, die in die EU führen, geltend machen. Außerdem muss die Airline ihren Sitz in der EU haben.
Zur Verdeutlichung führt der Experte ein Beispiel an: "Bei einem Flug nach Kairo mit ägyptischer Airline und Abflugsort Wien habe ich Anspruch auf Entschädigung, beim Rückflug allerdings nicht, da die Airline ihren Sitz in Ägypten hat."

Warum fallen die Flüge überhaupt aus?

Die großen Kündigungswellen während Corona sowie die derzeitige Infektionslage bewirken auf vielen Flughäfen eine Personalnot. Bei der Sicherheitsüberprüfung und am Check-in-Schalter gibt es deshalb lange Wartezeiten. "Wer dadurch nicht rechtzeitig abgefertigt wird, sollte als Beweis ein Selfie mit einer Uhr am Flughafengelände im Hintergrund machen. Denn bei Verpassen des Boardings, wegen einem Personal-Engpass, komme ich nicht mehr an Bord", betont Guido Zeilinger.

Selbst mit dem Boardingpass in der Tasche schaffen es aktuell nicht alle Reisenden bis ins Flugzeug. | Foto: Pixabay
  • Selbst mit dem Boardingpass in der Tasche schaffen es aktuell nicht alle Reisenden bis ins Flugzeug.
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Wann soll ich am Flughafen sein?

Nur wer tatsächlich zu spät zum Flughafen kommt, hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Daher rät Zeilinger, nicht nur rechtzeitig am Flughafen zu sein, sondern die Empfehlung der Airline einhalten plus eine halbe Stunde früher anreisen.

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