Tarifkalkulator der E-Control hilft
Was tun, wenn der Energiepreis stark steigt?

Rechnen Sie am besten alles genau durch, bevor Sie Ihren Strom- oder Gasanbieter wechseln. Denn gerade am Beginn eines neues Vertrages verstecken sich viele vermeintliche "Zuckerl". | Foto: Pixabay
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Seit einigen Monaten steigen die Preise für Strom und Gas rasant an. Was du bei einem Anbieterwechsel beachten musst, erklärt Konsumentenschützer Guido Zeilinger.

STEIERMARK/LIEZEN. Von den niedrigen Preisen am Großhandelsmarkt haben private Kund:innen nicht profitiert – die Energieanbieter sehr wohl. Sie haben die günstigen Preise nicht weitergegeben und damit gut verdient.
Kaum steigen die Preise, reagieren die Energieanbieter aber rasch. Viele Lieferanten haben ihre Tarife für Strom und Gas bereits erhöht, weitere haben kommende Erhöhungen angekündigt.


Lieferant kündigt Vertrag selbst

"Wenn Ihr Energielieferant eine Preiserhöhung ankündigt, können Sie dem mit einer Kündigung widersprechen. In diesem Fall besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten. In dieser Zeit gilt natürlich noch der bestehende Tarif", informiert AK-Konsumentenschützer Guido Zeilinger.
Derzeit erleben viele Kunden, dass ihr Energielieferant den Vertrag selbst kündigt und damit das Vertragsverhältnis beendet. Dies ist aber nur unter einer Einhaltung von acht Wochen zulässig.

Konsumentenschützer Guido Zeilinger berichtet von vermehrt auftretenden Fällen, in denen der Energieanbeiter den Vetrag kündigt. | Foto: RegionalMedien
  • Konsumentenschützer Guido Zeilinger berichtet von vermehrt auftretenden Fällen, in denen der Energieanbeiter den Vetrag kündigt.
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Die Tricks der Anbieter

Bei der Suche nach einem neuen Strom- oder Gasanbieter hilft der Tarifkalkulator der E-Control. "Zahlreiche Anbieter locken allerdings mit irreführenden Preiszuckerln zu Beginn des Vertrags und diese sind mit befristeten Rabatten gespickt", weiß Zeilinger. In vielen Fällen gilt der scheinbar günstige Preis nämlich nur für kurze Zeit.

"Der zweite Schmäh: Meistens muss man sich über mehrere Jahre an den Anbieter binden und bei einem neuerlichen Wechsel den Rabatt zurückzahlen", betont der Konsumentenschützer und meint weiter: "Bei näherer Betrachtung stoßen einem dann die vermeintlichen Zuckerl sauer auf."

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