Stufenweise Lockerungen
Beim Friseur gilt 3G, im Fitnessstudio 2G

Ab dem 12. Februar wird die 2G-Regel bei körpernahen Dienstleistern aufgehoben.  | Foto: Symbolfoto: Pixabay
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  • Ab dem 12. Februar wird die 2G-Regel bei körpernahen Dienstleistern aufgehoben.
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Die Rufe wurden immer lauter: Die 2G-Regel soll aufgehoben werden. Nun ist es soweit und in den meisten Bereichen gilt wieder die altbekannte 3G-Regel. Fitnessstudios müssen unter anderem noch warten. 

STEIERMARK. Die stufenweisen Lockerungen der Corona-Maßnahmen haben begonnen. Die Sperrstunde der Gastronomie wurde bereits auf 24 Uhr verlängert. Ab dem 12. Februar soll die 2G-Verpflichtung im Handel fallen, weiterhin verpflichtend bleibt die FFP2-Maske. Gleiches gilt für Museen, Kunsthallen und Bibliotheken.

Ab dem 12. Februar wird die 2G-Verpflichtung im auch im Handel fallen. | Foto: Symbolfoto: Pixabay
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Die 2G-Regel bleibt bei Veranstaltungen bestehen. Allerdings wird die Personenobergrenze aufgehoben. Jedoch sind Events ohne zugewiesene Sitzplätze über 50 Personen nur erlaubt, wenn es ein Konsumationsverbot gibt und somit die Maske durchgehend getragen wird. Für die Gastronomie und Tourismus gilt ab dem 19. Februar wieder die 3G-Regel.

"Man merkt wieder einen leichten Anstieg von Reservierungen im Restaurant. Ich hoffe aber auf die baldige Aufhebung der Regelungen. Die Wirte sind nicht da, um zu kontrollieren, sondern um die Gäste zu verpflegen und verwöhnen", so Robert Neumann von der Burg Spielberg.

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Körpernahe Dienstleister

"Wir leiden als körpernahe Dienstleister sehr an den Folgen der 2G-Regelung. Mehr als 30 Prozent der Kundinnen und Kunden, das sind 1,6 Millionen im Jahr, haben wir an die Schattenwirtschaft oder den privaten Bereich verloren“, erklären Wolfgang Eder und Dagmar Zeibig, der Bundesinnungsmeister der Friseure und die Bundesinnungsmeisterin der Fußpfleger, Kosmetiker, Masseure, Piercer, Tätowierer und Nagelstudios.

Ab Samstag gilt bei körpernahen Dienstleistungen die altbekannte 3G-Regel. Bei Kosmetiker, Tätowierer, Friseur und Co. muss allerdings eine FFP2-Maske getragen werden und Ungeimpfte müssen einen PCR-Test vorlegen.

"Wir sind mit der Lockerung zufrieden. Wir haben sehr viele junge Kunden, die nicht geimpft sind und meiner Meinung nach, sagt ein Test auch mehr aus. Es war unfair, weil die mobilen Friseure herum fahren dürften. Darum hatten wir auch weniger Andrang im Salon", erzählt Jasmin Preis von der Haarboutique in Judenburg.

Im Fitnessstudio bleibt 2G

In den Fitnessstudios bleibt die 2G-Verpflichtung bestehen. Eine Ungleichbehandlung, die viele in dieser Branche nicht verstehen. "Ob wir nun 2G oder 3G brauchen, will und kann ich nicht beurteilen. Allerdings gibt es ein Problem: die Ungleichbehandlung. Wenn beim Handel die Regelungen entfallen und bei den körpernahen Dienstleister 3G eingeführt wird, sollte das bei uns auch so sein," erzählt Marco Steiner, Inhaber von Fair Fitness.

Die 2G-Regel bleibt im Fitnessstudio aufrecht. | Foto: Marco Steiner
  • Die 2G-Regel bleibt im Fitnessstudio aufrecht.
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Die Branche ist seit der Pandemie gefordert: Man musste meistens vor allen anderen zusperren und Corona-Maßnahmen setzen. Bei Fair Fitness gab es in den letzten zwei Jahren einen Kundenrückgang von rund 25 Prozent.

"Wir haben allerdings das Glück, dass unsere Kunden treu sind und unseren Service sehr schätzen", so Marco Steiner.

Derzeit wird die 2G-Regel streng in den Studios kontrolliert und um das Dreifache mehr desinfiziert als in den Zeiten vor Corona. Die Branche hofft auf eine baldige Aufhebung der 2G-Verpflichtungen.

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