Zeugenaufruf
E-Scooter kollidierte mit Fahrradfahrer in Knittelfeld

In Knittelfeld kam es zu einem Verkehrsunfall. Die Polizei sucht nach Zeugen. | Foto: Pixabay
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Am 10. Oktober ereignete sich in Knittelfeld ein Verkehrsunfall zwischen einem 89-jährigen Fahrradfahrer und einem E-Scooter-Fahrer. Der 89-Jährige verletzte sich dabei, der unbekannte E-Scooter-Fahrer beging nach Angaben des Mannes Fahrerflucht. Die Polizei sucht nach Zeugen.

KNITTELFELD. Gegen 16 Uhr war der 89-jährige Radfahrer aus dem Bezirk Murtal in der Sportgasse in Richtung Josef-Kohl-Gasse unterwegs, als er auf Höhe der Kreuzung Semmelweisstraße/Sportgasse mit dem Fahrer eines E-Scooters kollidierte. Der 89-Jährige kam zu Sturz und zog sich Verletzungen unbestimmten Grades zu. Der Unbekannte erkundigte sich noch beim Radfahrer um dessen Gesundheitszustand, verließ jedoch kurz darauf die Unfallstelle. Das Rote Kreuz brachte den Verletzten ins LKH Murtal.

Zeugenaufruf

Die Polizei sucht nun nach dem unbekannten Fahrer des E-Scooters. Personen, die Hinweise zur Identität des Unbekannten geben können, werden ersucht, sind an die Polizeiinspektion Knittelfeld zu wenden.

Viele Leute informierten sich bereits bei der Polizei, wie man mit E-Scooter im Straßenverkehr umgehen soll. | Foto: Bärnthaler
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Achtung im Straßenverkehr

Das Problem der Bevölkerung zwischen E-Scootern und Fahrrädern ist nicht neu. Bei der Veranstaltung "Coffee with Cops" kamen einige Personen zur Polizei und besprachen genau diese Thematik.

"Wenn Personen mit dem Fahrrad unterwegs sind, haben sie oft Probleme mit den E-Scooter-Fahrern. Vor allem für die älteren Leute sind die E-Scooter zu einer großen Belastung im Verkehr geworden und wir tun unser Bestes zu beraten, wie man sich im Straßenverkehr richtig verhalten soll."
Rudolf Schlager, Chefinspektor Polizei Knittelfeld

Laut dem Bundesministerium ist die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen von E-Scooter verboten. Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden. Man muss auf der Straße auf alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer Rücksicht nehmen.

Erlaubt ist das Befahren von:

  • Radfahranlagen,
  • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
  • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
  • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

Das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen ist in Schrittgeschwindigkeit nur dann gestattet, wenn es von der zuständigen Behörde durch Verordnung erlaubt wird. 

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