Feuerwehren
"Es ist erschreckend, wenn so etwas passiert"

Schaulustige sind bei der Feuerwehr nur bei Übungen erwünscht. | Foto: FF/Horn
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Wenn Einsatzkräfte behindert werden, ist Feuer am Dach. Das kommt in den Bezirken Murau und Murtal nicht täglich vor, passiert aber durchaus immer wieder.

MURAU/MURTAL. Die ruhige und besinnliche Zeit zwischen den Feiertagen und rund um den Jahreswechsel ist für die Einsatzkräfte meist gar nicht so ruhig. Der Brand einer Almhütte in Stadl an der Mur, Verkehrsunfälle, Pumparbeiten und Türöffnungen standen auch diesmal wieder auf der Tagesordnung für die Feuerwehren. "Wir sind heuer aber insgesamt gut rübergekommen, es gab keine Ausreißer", sagt Erwin Grangl, Bereichskommandant in Knittelfeld. Sein Murauer Kollege Helmut Vasold ergänzt: "Es gibt eine merkbare Zunahme von Feuerwerkskörpern zu Silvester. Es grenzt an ein Wunder, dass dabei nicht mehr passiert."

Behindert und belästigt

Die Feuerwehren standen zudem medial im Fokus, da in anderen Bundesländern Helferinnen und Helfer behindert und gar belästigt wurden. "Das gibt es auch bei uns nach wie vor, allerdings nicht in diesem Ausmaß", berichtet Erwin Grangl. "Es gibt immer wieder Neugierige, die uns bei Einsätzen nachfahren und damit die Arbeit behindern." Das Problem kennt man auch bei der Bereichsfeuerwehr Judenburg. "Bei Unfällen werden immer noch viele Handys von Schaulustigen gezückt und es wird gefilmt. Das ist störend", sagt Kommandant Harald Schaden.

Soll die Behinderung von Einsatzkräften härter bestraft werden?

"Geht gar nicht"

Die Feuerwehr kämpft dagegen mit Sichtschutz und eigenen Schulungen an. "Es ist ein gewisser Trend erkennbar", berichtet Helmut Vasold. "Das Bedrängen oder Behindern von freiwilligen Helferinnen und Helfern geht gar nicht. Glücklicherweise ist das bei uns nicht Alltag." Noch seltener werden die Feuerwehrleute bei Einsätzen beschimpft, allerdings ist auch das schon vorgekommen. Grangl: "Meistens ist da Alkohol im Spiel. Grundsätzlich ist es schon erschreckend, wenn so etwas passiert."

Rechnung möglich

Was vielen nicht bewusst ist: Die Feuerwehr arbeitet freiwillig und ehrenamtlich, kann in Ausnahmefällen aber auch Einsätze in Rechnung stellen: "Grundsätzlich gilt: Ist die Feuerwehr zur erbrachten Dienst-, Sach- oder Einsatzleistung aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen verpflichtet, besteht Kostenfreiheit", erklärt Thomas Meier vom Landesverband Steiermark.

Immer öfters stören Schaulustige bei Unfällen. | Foto: FF/Zeiler
  • Immer öfters stören Schaulustige bei Unfällen.
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Falscher Alarm

Konkret heißt das: Handelt es sich bei dem Einsatz um einen Brand, um eine Naturkatastrophe, um eine eingeklemmte Person etwa nach einem Verkehrsunfall, ein Tier in Not, dann fallen keine Kosten an. Dasselbe gilt bei falschem Alarm, wenn dieser unbeabsichtigt war. Anders sieht die Sache hingegen bei allen anderen Einsätzen aus, wie Meier erklärt: "Im Wesentlichen kann laut Gesetzestext Kostenersatz verrechnet werden." Das betrifft etwa Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, Beistellung von Personal, Geräten und Ausrüstungsgegenständen, das Anschließen von Brandmeldeanlagen an das Feuerwehr-Nachrichtennetz sowie die Prüfung und Wartung solcher Anschlüsse. Und, was womöglich viele nicht wissen: Fahrzeugbergungen.

Mutwillig, böswillig

Zudem kann ein Kostenersatz fällig werden, wenn mutwillig Falschalarm ausgelöst wird. Auch das kommt im Murtal vor. "Meistens handelt es sich um technische Probleme. Wenn aber mutwillig und böswillig Alarm ausgelöst wird, kann das verrechnet werden", erklärt Harald Schaden. Grundsätzlich gilt: "Die im Einsatz stehende Feuerwehr kann gewisse Dinge in Rechnung stellen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Es ist also Sache der jeweiligen Feuerwehr, ob etwas verrechnet wird oder nicht."

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