Skiunfälle
"Helfen ist Pflicht" - und zwar auch auf der Skipiste
Tausende Wintersportler tummeln sich derzeit auf den steirischen Skipisten - dadurch häufen sich auch Skiunfälle. Experten des ÖAMTC klären über Rechte und Pflichten auf.
STEIERMARK. Ein Snowboarder, der sich nicht mehr am Schlepplift halten kann, zu Sturz kommt und mehrere nachfolgende Skifahrer mitreißt. Passiert vor wenigen Wochen am Kreischberg - und Videos davon sind quer durch Österreich und darüber hinaus viral gegangen. So lustig sich die Situation im ersten Moment anhört war es allerdings nicht. Vier Menschen wurden verletzt, einer davon schwer. Der Unfallverursacher ist einfach davongefahren.
Hohe Straßen drohen
"Für dieses rechtswidrige Verhalten auf der Skipiste droht je nach Unfallfolge eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe im Ausmaß von bis zu 720 Tagessätzen", klärt ÖAMTC-Rechtsberater Nikolaus Authried auf. Generell sieht das Gesetz bei Fahrerflucht, unterlassener Hilfeleistung, Unfällen wegen Alkoholmissbrauch oder Raserei auch auf der Piste harte Strafen vor.
Wichtigste Regel
Das Thema ist gerade jetzt wieder brandaktuell: Die gestaffelten Semesterferien locken Tausende Wintersportler auf die steirischen Skipisten. Die Rechnung dabei ist einfach: Je mehr auf der Piste los ist, desto mehr passiert auch. Deshalb eine der wichtigsten Regeln:
"Helfen ist Pflicht und wer nicht selbst helfen kann, muss zumindest Hilfe organisieren."
Nikolaus Authried, ÖAMTC-Rechtsexperte
Zehn Pisten-Regeln
Ganz grundsätzlich gelten auf der Piste die zehn Regeln des Internationalen Skiverbandes (FIS). Hat ein Unfallverursacher zumindest eine dieser Regeln missachtet, dann ist diese Person grundsätzlich schadenersatzpflichtig. "Ist man haftpflichtversichert, wird der schuldhaft verursachte Schaden in der Regel von der Versicherung übernommen", sagt Authried. Deshalb sollte man sich schon vor dem Skiurlaub vergewissern, dass der Versicherungsschutz auch aufrecht ist.
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