Nach Unwetter
In den Wäldern herrscht teilweise "Lebensgefahr"
Die Aufräumarbeiten in der Region Murau-Murtal gehen weiter, einige Ausflugsziele bleiben gesperrt. Das Land richtet einen Katastrophenhilfsfonds ein.
MURAU/MURTAL. Das heftige Unwetter der vergangenen Woche hat in der Region Schäden in Wäldern, an Gemeindeinfrastrukturen und privaten Haushalten angerichtet. Teilweise sind diese auch zu Beginn der Woche noch sichtbar. In Fisching wird mit Hochdruck daran gearbeitet, die vier umgestürzten Strommasten wieder aufzurichten. Zumindest die Landesstraße zwischen Weißkirchen und Zeltweg ist jetzt wieder befahrbar.
Ausflugsziele geschlossen
Betroffen sind auch zahlreiche Ausflugsziele der Region. Aufgrund von Sturmschäden ist etwa der Wipfelwanderweg in Rachau vorübergehend geschlossen. Die Dauer der Sperre ist dort noch nicht abzusehen. Der Alpenverein Knittelfeld warnt außerdem vor Wanderungen im Bereich des Ingeringsees. Der dortige Wanderweg 974 vom Parkplatz Ingeringsee bis zum Hochreichart ist gesperrt. "Es herrscht teilweise Lebensgefahr", heißt es. Auch die Landeswarnzentrale empfiehlt dringend, Wälder in den betroffenen Gebieten gar nicht erst zu betreten.
Routen gesperrt
Ebenfalls gesperrt sind bis auf Weiteres alle Touren der Mountainbike Region Murtal. Massive Schäden wurden etwa im Brandwaldsteig entdeckt. Deshalb wurden daraufhin auch alle anderen Routen untersucht. Der Mountainbike-Verein informiert die Sportlerinnen und Sportler, sobald die Strecken wieder befahrbar sind. In Fohnsdorf gab es auch am Montag noch einen Einsatz: Ein Baum drohte auf eine Bushaltestelle zu stürzen. Die Feuerwehr konnte das verhindern.
Fonds eingerichtet
Unterdessen werden die Fragen nach Entschädigungen nach den Unwetterschäden lauter. Bund und Land gewähren etwa eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds für Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden. Anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, denen ein Schaden im Vermögen entstanden ist. Die Schadensmeldung (Privatschadensausweis) hat beim zuständigen Gemeindeamt zu erfolgen. Danach werden die einzelnen Fälle von den Bezirksforstinspektionen geprüft. Infos gibt es beim Land Steiermark
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