Wegen IS-Kindergärtnerin
FPÖ und ÖVP fordern Auskunftspflicht nach Verurteilung
FPÖ und ÖVP fordern in einem gemeinsamen Antrag von der Bundesregierung eine strengere Auskunftspflicht bei sensiblen Berufen nach einer Verurteilung. Anlass ist der Fall der 19-jährigen IS-Kindergärtnerin die nach einer Verurteilung wegen "Terroristischer Vereinigung" zunächst weiter im Dienst bleiben konnte.
OBERÖSTERREICH. Der Fall einer 19-jährigen Linzerin, die wegen des Delikts der "Terroristischen Vereinigung" verurteilt wurde und zunächst weiter als Kindergärtnerin arbeiten konnte, sorgte Anfang März für gehörigen Wirbel. Erst durch zahlreiche Medienberichte erhielt auch der Dienstgeber, in diesem Fall die Stadt Linz, Kenntnis von der Verurteilung und kündigte die Frau schließlich. Das der Arbeitgeber ursprünglich im Dunkeln über Strafe blieb, war möglich weil nach dem derzeit gültigen Tilgungsgesetzes, keine automatische Auskunft an den Dienstgebers vorgesehen ist, wenn die Straftat vor Vollendung des 21. Lebensjahres begangen wurde und die Strafe unter sechs Monaten beträgt.
FPÖ und ÖVP fordern strengere Auskunftstpflicht
FPÖ und ÖVP wollen nun eine strengere Auskunftspflicht bei Verurteilungen in besonders sensiblen Berufen. "Insbesondere bei Tätigkeiten in sensiblen Branchen muss die Auskunftspflicht erweitert werden, damit der Dienstgeber auf relevante Verurteilungen reagieren kann“, so FP-Klubobmann Herwig Mahr.
Für alle sensiblen Branchen
In einem gemeinsamen dringlichen Initiativantrag fordern sie von der Bundesregierung, zuständig ist die grüne Justizministerin Alma Zadic, eine Aufhebung der Auskunftsbeschränkung bei sensiblen Branchen. Konkret solle das laut Antrag, für alle pädagogischen Berufe, Polizei, Bundesheer und im sozialen Bereich gelten. Wenigstens fordern die OÖ-Koalitionspartner, eine Herabsetzung des Strafrahmens für eine Auskunftspflicht auf einen Monat.
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