Verkehrsunfall
Beim rückwärts Einparken den Gegenverkehr gestreift

Beim Einparken gelang die Front eines Autos in den Gegenverkehr. Ein 83-jähriger Fahrzeuglenker kollidierte mit dem des einparkenden 58-jährigen PKW-Lenkers. | Foto: Rotes Kreuz Salzburg
  • Beim Einparken gelang die Front eines Autos in den Gegenverkehr. Ein 83-jähriger Fahrzeuglenker kollidierte mit dem des einparkenden 58-jährigen PKW-Lenkers.
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Beim rückwärts Einparken ereignete sich auf der B311 gestern Abend im Gemeindegebiet von Zell am See ein Verkehrsunfall mit Personenschaden. Ein 58-jähriger PKW-Lenker kam mit der Front seines Autos beim Einparken in den Gegenverkehr – ein 83-jähriger Fahrzeuglenker touchierte mit dem einparkenden Fahrzeug. Ein Alkotest ergab beim 58-jährigen Lenker einen Messwert von 0,98 Milligramm pro Liter.

ZELL AM SEE. In den gestrigen Abendstunden ereignete sich auf der B311 im Gemeindegebiet von Zell am See ein Verkehrsunfall mit Personenschaden, so die Polizei. Ein 58-jähriger PKW-Lenker hielt sein Fahrzeug am rechten Fahrbahnrand, um rückwärts parallel in eine Parklücke einzuparken – bei diesem Manöver kam der Mann mit der Front seines Autos in den Bereich des Gegenverkehrs, so die Behörden.

Verletzungen unbestimmten Grades bei Zusammenstoß erlitten

Laut Angaben der Polizei touchierte ein entgegenkommender 83-jähriger PKW-Lenker mit seiner linken Fahrzeugseite den PKW des Einparkenden. Bei dieser Kollision zog sich der 83-Jährige laut den Einsatzkräften Verletzungen unbestimmten Grades im Bereich des Oberkörpers zu. Er wurde vom Roten Kreuz in das Tauernklinikum Zell am See gebracht. Der zweite Unfallbeteiligte, so die Polizei, blieb nach eigenen Angaben beim Zusammenstoß unverletzt. 

Ein positiver Alkotest führte zur Führerscheinabnahme

Es wurde an Ort und Stelle ein Alkotest durchgeführt, der einen relevanten Messwert von 0,98 Milligramm pro Liter beim 58-jährigen Fahrzeuglenker ergab, so die Beamten. Sie untersagten dem Fahrer die Weiterfahrt und nahmen ihm vor Ort seinen Führerschein vorläufig ab. Laut Polizei entstand an beiden Fahrzeugen ein erheblicher Sachschaden – sie waren nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt.

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