Hass im Netz
"Hetze, Beleidigungen und Beschimpfungen sind strafbar"

Walter Spitzenberger  im Anlassfall sich an eine Beratungsstelle oder direkt an die Polizei zu wenden.   | Foto: Helmut Eder
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  • Walter Spitzenberger im Anlassfall sich an eine Beratungsstelle oder direkt an die Polizei zu wenden.
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Hasspostings, die im Internet verbreitet werden, sind auch im Bezirk Rohrbach ein Thema. Walter Spitzenberger von der Polizeiinspektion Helfenberg rät zur Achtsamkeit. Man sollte sich im Anlassfall an eine Beratungsstelle oder direkt an die Polizei wenden.

BEZIRK ROHRBACH. Die Ereignisse rund um die Präsidentenwahl in Amerika rückten das Thema „Hass im Netz“ zuletzt verstärkt in den Fokus. Anna Bräuer, Leiterin des Jugendzentrums "shaven" in Rohrbach-Berg beobachtet das Geschehen dazu und erläutert: „Hass im Netz macht keinen Halt vor irgendjemandem. Es betrifft Menschen jeden Alters, verschiedener Glaubens- oder politischer Ausrichtungen. In letzter Zeit steht der Islam stark im Mittelpunkt.“

Unter Jugendlichen sei Cyber-Mobbing stark verbreitet. „Das Gefährliche daran: Es wird oft sehr spät bemerkt. Cyber-Mobbing passiert in Whatsapp-Gruppen, auf Facebook, in Tellonym und anderen Social-Media-Plattformen“, weiß sie aus ihrem Umfeld. Was sind nun „Hasspostings“? „Werden im Internet absichtlich Worte, Bilder oder Videos eingesetzt, um andere Menschen anzugreifen oder abzuwerten, nennt man das ‚Hassposting‘ oder ‚Hate Speech‘. Dazu zählt auch, wenn zu Hass oder Gewalt gegen bestimmte Menschen oder Gruppen aufgerufen wird, oft in Form von rassistischen, antisemitischen oder sexistischen Kommentaren“, so die Definition der Beratungsstelle Safer Internet.

Postings lassen sich zurückverfolgen

Vorfälle im Bezirk bestätigt auch Walter Spitzenberger von der Polizeiinspektion Helfenberg. Er befasst sich für die Polizei intensiver mit der Thematik. Zahlen zu Kriminalfällen gebe es noch nicht, da erst seit Dezember 2020 eine Dokumentationspflicht dazu besteht. Ursachen für die Verbreitung von „Gewalt im Netz“ sieht Anna Bräuer darin, „dass es einfacher ist, jemanden zu beleidigen, anzugreifen oder zu kritisieren, wenn ich dieser Person nicht in die Augen sehen muss“. „Völlig anonym ist man aber im Netz nicht “, relativiert Walter Spitzenberger: „Strafbare Hasspostings lassen sich meistens bis zu den Verfassern zurückverfolgen.“

Hass im Netz ist strafbar

Das im Dezember beschlossene Gesetzespaket “Hass im Netz“ bringt einen effektiveren Schutz vor Hasspostings. „Hetze, Beleidigungen und Beschimpfungen im Internet waren aber aufgrund anderer Paragrafen auch bisher schon strafbar“, erklärt der Exekutivbeamte. Etwaige Vorfälle könne man bei jeder Polizeidienststelle anzeigen. Man soll Screenshots als Beweis erstellen. Für Kinder und Jugendliche wird die Notrufstelle Rat auf Draht empfohlen. Generell rät Spitzenberger zur Vorsicht: Man sollte Sicherheiten einstellen, den Spammail-Ordner aktivieren und User bei Belästigung blockieren.

An die Eltern von Kindern und minderjährigen Jugendlichen appelliert er, das Geschehen am Handy zu kontrollieren. Achtung: Whatsapp ist ohne Zustimmung der Eltern erst ab 16 Jahren, Facebook ab 14 Jahren erlaubt. Zum eigenen „Umgang im Netz“ lautet Spitzenbergers Motto: „So wie ich behandelt werden will, so soll ich auch gegenüber dem anderen auftreten.“

Zur Sache:

Saferinternet.at
Tipps und Infos zur sicheren Internet- und Handynutzung

147 Rat auf Draht
Notruf für Kinder und Jugendliche – rund um die Uhr, anonym und kostenlos.
Per Telefon (einfach 147 wählen), Online-Beratung oder Chat ist ebenso möglich

ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit
Nimmt Meldungen über Hasspostings entgegen und unterstützt kostenlos bei rechtlichen Schritten

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