Häfn-Rowdy ging in St. Pöltner Justizanstalt auf Wachbeamte los
20-Jähriger fasste aufgrund seines aggressiven Verhaltens einen Tag vor seiner Entlassung am Landesgericht St. Pölten eine neue Freiheitsstrafe aus.
ST. PÖLTEN (ip). Weil er seinen Zellengenossen mit einem Kopfstoß verletzt hatte, wurde ein wegen Körperverletzung inhaftierter Tschetschene in eine Einzelzelle der Justizvollzugsanstalt St. Pölten umquartiert. Er zeigte keinerlei Verständnis dafür und begann, sich selbst Verletzungen zuzufügen. Man musste ihn daher in einen besonders gesicherten Haftraum bringen.
Der 20-jährige Elektriker setzte sich bei seiner Verlegung massivst zur Wehr, schlug mit Armen und Beinen um sich und als er sich in der Sicherheitsverwahrung entkleiden sollte – „Die Leute nehmen häufig aus ihrer Zelle etwas mit!“ – schlug er einem der fünf Beamten mit der Faust ins Gesicht, nachdem man ihm zum Ausziehen einen Arm freigegeben hatte. Schließlich mussten ihn die Beamten am Boden fixieren, um ihn ausziehen und kontrollieren zu können.
„Ich habe gerade eine Nachricht von Ihrer derzeitigen Haftanstalt erhalten“, begann der St. Pöltner Richter Markus Grünberger den Prozess gegen den zweifach einschlägig vorbestraften Burschen. „Sie sollen dort auch einen Mithäftling verletzt haben“, warf ihm der Richter vor.
Bei dem Vorfall am 20. September 2015 erlitt der Wachebeamte Prellungen im Gesicht, weshalb der Tschetschene nicht nur wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, sondern auch wegen schwerer Körperverletzung zu verurteilen war.
Verteidiger Christian Reiter plädierte für eine möglichst geringe Strafe, dafür Weisungen, die die Gewaltbereitschaft seines Mandanten reduzieren sollten. Der Angeklagte stehe bei jedem Konflikt an einem Punkt, wo er sich entscheiden muss, den ruhigen oder den gewalttätigen Weg einzuschlagen. Auch nach 25 Haftstrafen würde er derzeit jedes Mal den Weg der Gewalt nehmen, so Reiter in seinem Plädoyer.
Grünberger verurteilte den 20-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Bitter für den Häftling – er hätte am Tag nach dieser Verurteilung aus der Haft entlassen werden sollen.
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