Start der Grillsaison
Wo darf ich meinen Grill anwerfen - und wo nicht?

Sobald es wärmer wird liegt vielerorts Grillduft in der Luft. Neben dem Garten und dem Balkon gibt es auch die Möglichkeit, ausgewiesenen öffentliche Grillplätze zu nutzen.   | Foto: moerschy/pixabay
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  • Sobald es wärmer wird liegt vielerorts Grillduft in der Luft. Neben dem Garten und dem Balkon gibt es auch die Möglichkeit, ausgewiesenen öffentliche Grillplätze zu nutzen.
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Sommerzeit ist Grillzeit. Doch wo darf ich in der Steiermark öffentlich Grillen und was muss ich  bei der Grillsession am Balkon beachten? MeinBezirk.at hat dir die wichtigsten Infos rund um das Lieblingsessen vieler zusammengefasst. 

STEIERMARK. Der Sommer istda und die warmen Temperaturen laden dazu ein, den Gas-,  Kohle- oder Elektrogrill anzuwerfen. Kein Problem für Gartenbesitzerinnen- und Gartenbesitzer. Was aber, wenn ich in einer Wohnung wohne und im öffentlichen Raum oder auf meinem Balkon grillen möchte?

Grillen in der Öffentlichkeit:  Nur an ausgewiesenen Stellen 

Grundsätzlich gilt: Im Wald oder in der Nähe von Wäldern ist es  laut dem Österreichischen Forstgesetz verboten, Feuer zu machen. Auch das Grillen in öffentlichen Anlagen, Parks oder fremden Grundstücken ist verboten. Jedoch gibt es steiermarkweit viele ausgewiesene Grillplätze, wo man Kotelett, Gemüse und Co ohne Bedenken brutzeln darf. Eine Auflistung an öffentlichen Grillplätzen für die gesamte Steiermark findest du hier.

Vorsicht Waldbrandgefahr: Im oder in der Nähe eines Waldes darf kein Feuer entzündet werden.  | Foto: markus53/pixabay
  • Vorsicht Waldbrandgefahr: Im oder in der Nähe eines Waldes darf kein Feuer entzündet werden.
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Grillen am Balkon - ist das erlaubt?

Ob du als Mieterin oder Mieter auf deinem Balkon einen Grill anwerfen darfst, ist in deinem Mietvertrag geregelt. Häufig ist laut Stadt Graz  etwa die Nutzung eines Gas- oder Holzkohlegrills im Mietvertrag oder in der Hausverordnung verboten und nur ein Elektrogrill gestattet. Beim Grillen auf Loggien und Balkonen muss grundsätzlich immer das Steiermärkische Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz 1985 §3 beachtet werden.


Worauf muss ich achten?

Abstand zu Brennbarem:
Ein Mindestabstand von 100 cm muss zu brennbaren Lagerungen, Stoffen oder Einrichtungen gehalten werden. Auch die Wärmedämmung des Hauses kann brennbar sein.
Grillen im Laubengang:
Grillen im sogenannten Laubengang (Gang, der sich entlang mehrerer Wohnungen erstreckt) ist verboten, da es sich hierbei um einen Fluchtweg handelt.
Leicht brennbare Gegenstände:
In der Nähe des Grills dürfen nie leicht brennbare Gegenstände gelagert sein - das betrifft auch unmittelbar anschließende Balkone.

Vorsicht auch bei Rauch, Wärme und Gerüchen: Deine Nachbarinnen und Nachbarn dürfen durch einer Grillerei am Balkon auch nicht über das "ortsübliche Maß" eingeschränkt oder beeinträchtigt werden. Wenn das passiert, haben diese das Recht einen Unterlassungsanspruch zu stellen. Was als ortsüblich gilt, wird laut Stadt Graz gerichtlich meist individuell bestimmt. Mehr Infos dazu findest du auch im Informationsblatt 'Sommer, Sonne, Grillzeit' des Katastrophenschutzes Graz

Tipps für sicheres Grillen
(Zivilschutzverband Steiermark)

Grill standsicher aufstellen - Boden soll hart und eben sein.

Holzkohlegriller windgeschützt aufstellen - sonst besteht Funkenfluggefahr.

Handschuhe und Grillbesteck verwenden.

Feuerstelle nie unbeaufsichtigt lassen - besondere Vorsicht bei Kindern.

Kübel Wasser und Wolldecke sollten als Löschhilfe immer bereitstehen.

Der Zivilschutzverband Steiermark warnt auch davor, Benzin oder Brennspiritus nachzugießen. Denn daraus resultierende Stichflammen und Explosionen können zu schweren Verbrennungen führen. Auch flüssige Grillanzünder seien mit Vorsicht zu genießen. Eher sollte man zu verpackten Zündwürfeln, Holz- und Papierspänen greifen, die relativ ungefährlich sind, heißt es.

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