Gesundes Kantinenessen wird gefördert

"Eine abwechslungsreiche Ernährung ist der Grundstein für ein gesundes Leben", so Gesundheitslandesrätin Bogner-Strauß.  | Foto: Gesundheitsfonds/Streibl
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  • hochgeladen von Christine Seisenbacher

Viele sehnen sich schon danach, dass die Betriebskantine wieder besucht werden darf oder das Kind im Kindergarten oder der Schule mit einer Jause oder dem Mittagessen versorgt wird. Das Essen in der Gemeinschaft wird vermisst. Aber wir wissen auch: Eine Verpflegung, die allen schmeckt, attraktiv und dazu noch gesund und ist leistbar ist, ist ein forderndes Ziel. Unterstützung bietet bei dieser Herausforderung die Initiative "Gemeinsam g'sund genießen".
Diese stellt für 2021 wieder Fördermittel für gesünderes Essen zur Verfügung. Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung, dazu können Kinderkrippen und Kindergärten gehören, aber auch Schulen mit Mittagsverpflegung oder Betriebe und Pflegeheime, können um eine Förderung ansuchen. Pro Einrichtung stehen maximal € 1.500,- an Fördermittel zur Verfügung. Mit den Fördermitteln werden die Checklisten zu den steirischen Mindeststandards gemeinsam mit einer Expertin bearbeitet. Dadurch werden Optimierungsmöglichkeiten in den verschiedenen relevanten Teilbereichen der Verpflegung erkannt.

Auch das Auge isst mit 

Thematisiert werden zum Beispiel der regionale und saisonale Einkauf, aber auch die Speisesaalgestaltung und die Speiseplangestaltung. Darüber hinaus kann über einen Speiseplancheck ermittelt werden, ob ausreichend Gemüse angeboten wird beziehungsweise ob der Speiseplan dem Alter der Essensgäste entspricht. Im kleineren Umfang können im Rahmen der Förderung auch Sachkosten finanziert werden, wie zum Beispiel ein Gemüsehochbeet oder regionales und saisonales Gemüse für die Jause – ganz im Sinne unseres Gemüse-Schwerpunktes „Sei amol g‘miasig“. Eine abwechslungsreiche Ernährung ist der Grundstein für ein gesundes Leben. Insbesondere in der Gemeinschaftsverpflegung vom Kindergarten bis zum Pflegewohnheim ist es wichtig, auf das Angebot von gesunden, regionalen und saisonalen Lebensmitteln zu achten", so Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß. 

Wer darf einreichen? 

Alle steirischen Gemeinschaftsverpflegungen sowie deren Erhalter, das heißt Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Schulen, Betriebskantinen, Pflegeheime sowie beispielsweise Gemeinden. 
Gefördert werden primär Beratungskosten durch speziell geschulte Ernährungsexperten. Im kleinen Umfang werden aber auch Sachkosten – wie beispielsweise für die Errichtung eines Hochbeetes – unterstützt. 
Anträge können von 1. Februar bis 31. Juli 2021 beim Gesundheitsfonds Steiermark eingereicht werden. Der Antrag für eine Förderung ist auf der Website www.gesundheitsfonds- steiermark.at

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