Keine Flüge, überbuchte Hotels
1.300 Beschwerden gingen bei der Arbeiterkammer ein

Hat ein Flug Verspätung oder wird annuliert, sind starke Nerven gefragt.  | Foto: Panthermedia (Symbolbild)
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  • Hat ein Flug Verspätung oder wird annuliert, sind starke Nerven gefragt.
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Überlastete Flughäfen, verspätete Flieger, verschollene Koffer – die Liste möglicher Reisebeschwerden ist lang. Über 1.300 Anfragen gingen im heurigen Jahr beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Steiermark zum Thema Reise ein. Die Schadenersatzleistungen betragen pro Person bis zu 400 Euro.

STEIERMARK. Die meisten Anfragen, die im AK-Konsumentenschutz eingehen, betreffen Flugbuchungen, Pauschalreisen und Online-Reiseplattformen, Mietwägen und Bahnreisen. Allein zu Flugbuchungen gab es von Mai bis Mitte September 530 Anfragen, wobei vor allem im Juli massive Verspätungen durch überlastete Flughäfen für Ärger bei den Fluggästen sorgten. Viele Flüge wurde auch annulliert: "Meistens aber gerade noch so rechtzeitig, dass keine Entschädigung fällig wurde", schildert Bettina Schrittwieser, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes. Nach Intervention bekamen die Reisenden den Flugpreis retour. Wer aber ein Hotel gesondert gebucht hatte, blieb auf den Stornogebühren sitzen.

Lange Wartezeiten am Flughafen: Bilder wie diese waren im heurigen Jahr keine Seltenheit. | Foto: Oliver Wolf/Flughafen
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Auffallend im heurigen Jahr war laut Arbeiterkammer auch, wie viele Koffer nicht angekommen sind. "Entweder dauerte es drei bis fünf Wochen oder die Koffer blieben verschollen", so die AK-Konsumentenschützerin. In einem solchen Fall erhalten Reisende bis zu 1.500 Euro erstattet. Auffallend sei laut Schrittwieser auch, dass bei all diesen Punkten Billig-Airlines hervorstechen. 

Vorsicht sei bei der Buchung von Flügen über Online-Plattformen geboten, denn oft werden darauf Flüge angeboten, die bei den Airlines selbst gar nicht buchbar sind. Die Expertin rät daher, direkt bei den Airlines zu buchen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Überbuchte Hotels und fehlende Strände

Bei Pauschalreisen gab es vor allem negative Erfahrungen mit Hotels. "Dieses Jahr hatten wir es erstmals häufig mit überbuchten Hotels zu tun. Die Reisenden bekamen dann oftmals ein viel schlechteres Hotel zugewiesen. Nur gegen Aufzahlung wäre ein besseres Hotel möglich gewesen", schildert Schrittwieser. In diesen Fällen wurde der Aufpreis zurückverlangt und ein Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude gefordert.

Was tun, wenn der vom Reisebüro versprochene Hotelstrand plötzlich nicht mehr da ist?  | Foto: Pixabay
  • Was tun, wenn der vom Reisebüro versprochene Hotelstrand plötzlich nicht mehr da ist?
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Die AK-Konsumentenschützerinnen und -schützer waren jedoch nicht nur mit Anfragen zu Überbuchungen konfrontiert. Auch massive Mängel in Hotels waren wie schon in den Jahren zuvor ein großes Thema: Ein Reisebüro vergaß beispielsweise mitzuteilen, dass bei dem gebuchten Hotel auf den Malediven der Sandstrand weggespült worden war. In einem Hotel auf Kreta litten plötzlich alle Gäste zum selben Zeitpunkt an Brech-Durchfall – das Hotel sah die Schuld bei den Gästen.

Die Schadenersatzleistungen pro Person betragen zwischen 250 bis 400 Euro. "Wir haben von allen Akten von Mai bis Mitte September bereits rund 42.000 Euro hereinbringen können. Viele Akten laufen noch", sagt Schrittwieser.

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