Erhöhte Waldbrandgefahr
Besondere Vorsicht bei Osterfeuer geboten

Aufgrund des bevorstehenden Osterfestes und der beliebten Osterfeuer wird einmal mehr auf die Bestimmungen der Brauchtumsverordnung des Landes hingewiesen. | Foto: Reiter
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Aufgrund der trockenen Umgebung im Frühling und für die Osterfeiertage heuer angekündigten milden Temperaturen sowie lebhaftem Wind besteht derzeit eine erhöhte Waldbrandgefahr. Bei Osterfeuern ist daher besondere Vorsicht geboten.

STEIERMARK. In den Frühlingsmonaten ist die Waldbrandgefahr aufgrund der trockenen Umgebung erfahrungsgemäß besonders hoch. In diesem Jahr sorgen die prognostizierten milden Temperaturen und der lebhafte Wind an den bevorstehenden Osterfeiertagen dafür, dass sich diese Gefahr noch weiter verschärft. Daher ist erhöhte Vorsicht geboten.

"Ich appelliere an alle Steirerinnen und Steirer, sämtliche Vorschriften und Empfehlungen einzuhalten, die das Risiko eines Waldbrandes minimieren“, erklärt Landesrätin Simone Schmiedtbauer und ergänzt: "Ein Waldbrand verursacht nicht nur große finanzielle Schäden, sondern hat vor allem katastrophale Auswirkungen auf Tiere und Umwelt."

Bist du heuer bei einem Osterfeuer?

Bestimmungen der Brauchtumsverordnung

Aufgrund des bevorstehenden Osterfestes und der beliebten Osterfeuer wird einmal mehr auf die Bestimmungen der Brauchtumsverordnung des Landes hingewiesen. Aktuell sind Brauchtumsfeuer grundsätzlich nicht verboten. Ausnahmen gibt es in Graz, wo ein generelles Verbot besteht.
Einschränkungen gibt es auch in einigen, hinsichtlich der Luftreinhaltung besonders belasteten Gemeinden, in denen jeweils nur ein Feuer durch die Gemeinde oder einen von der Gemeinde beauftragten Veranstalter genehmigt ist.  

Gemäß der Verordnung muss beim Entzünden von Osterfeuern ein Mindestabstand von 40 Metern zu Bäumen und Wäldern unbedingt eingehalten werden. Dies dient dazu, das Risiko von Funkenflug und damit potenziellen Bränden zu reduzieren.

Gemäß der Verordnung muss beim Entzünden von Osterfeuern ein Mindestabstand von 40 Metern zu Bäumen und Wäldern unbedingt eingehalten werden. | Foto: MeinBezirk.at
  • Gemäß der Verordnung muss beim Entzünden von Osterfeuern ein Mindestabstand von 40 Metern zu Bäumen und Wäldern unbedingt eingehalten werden.
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Waldbrände verhindern

In Österreich werden 85 Prozent der Waldbrände durch menschliches Verschulden verursacht, oft durch Fahrlässigkeit. Durch verantwortungsvolles Handeln können daher die überwiegende Anzahl der Waldbrände verhindert werden. Aus diesem Grund haben viele steirische Bezirke die sogenannte "Waldbrandverordnung" erlassen, die das Hantieren mit offenem Feuer sowie das Rauchen im Wald und in seinem Gefährdungsbereich verbietet.

Verstöße gegen diese Verordnung können mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Neben den ökologischen und wirtschaftlichen Schäden, die am Wald entstehen, sorgt der Einsatz der Feuerwehr – bis hin zur Unterstützung durch Hubschrauber – für immense Kosten, die durch verantwortungsvolles Handeln vermeidbar sind.

Alle Infos zur Brauchtumsfeuer-Verordnung findest du unter www.abfallwirtschaft.steiermark.at

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