Budget aufgestockt
Finanzielle Basis für Heilpädagogische Kindergärten gesichert

Insgesamt sind im Sozialbudget 2023 rund 15 Millionen Euro für den Mehraufwand für Kinder mit Behinderung vorgesehen. | Foto: Thorsten Bareuther/unsplash
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  • Insgesamt sind im Sozialbudget 2023 rund 15 Millionen Euro für den Mehraufwand für Kinder mit Behinderung vorgesehen.
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Das Land Steiermark sichert die finanzielle Basis für die 21 Heilpädagogischen Kindergärten. Tagsätze werden bis zu 31 Prozent erhöht und auch eine Evaluierung der Einrichtungen ist angelaufen.

GRAZ. „Kinder mit Behinderung verdienen unsere besondere Aufmerksamkeit. Daher setzen wir als Landesregierung nachhaltige Maßnahmen, die 21 Heilpädagogischen Kindergärten in der Steiermark gut finanziell abzusichern”, betont Soziallandesrätin Doris Kampus.

Kampus verweist auf folgende Maßnahmen, die bereits umgesetzt worden sind:

  • Im September 2022 wurden erstens die Tagsätze erhöht, ab Jänner 2023 wurden sie abermals aufgestockt.
  • Wie in der Vergangenheit können Betreiber zweitens nachweisbare Mehrkosten geltend machen.
  • Und das Land Steiermark unterstützt drittens bei jenen Investitionen, die mit Kindern mit Behinderung zusammenhängen.
Soziallandesrätin Kampus will "die 21 Heilpädagogischen Kindergärten in der Steiermark gut finanziell absichern". | Foto: panthermedia
  • Soziallandesrätin Kampus will "die 21 Heilpädagogischen Kindergärten in der Steiermark gut finanziell absichern".
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Neue Tagsätze errechnet

Bisher wurden von sieben Heilpädagogischen Kindergärten Nachbedeckungen für 2022 beantragt. In zwei Fällen ist das Prüfverfahren abgeschlossen. 130.000 Euro werden vom Sozialressort überwiesen. Auf Basis dieser Berechnungen ergeben sich auch neue Tagsätze für 2023 für diese Einrichtungen - sie wurden um bis zu 31 Prozent erhöht. Fünf weitere Kindergärten haben bereits eine Nachbedeckung beantragt. Hier läuft das Prüfverfahren. Die restlichen 14 Kindergärten haben bisher keinen Bedarf angemeldet.

Insgesamt sind im Sozialbudget 2023 rund 15 Millionen Euro für den Mehraufwand für Kinder mit Behinderung vorgesehen. Für die Basisfinanzierung ist das Bildungsressort zuständig. In einem nächsten Schritt wird nun das System der Heilpädagogischen Kindergärten evaluiert, vor allem in Hinblick auf ein solidarisches Finanzierungssystem.

Im laufenden Betriebsjahr sind 1.081 elementarpädagogische Einrichtungen inklusive der 22 Heilpädagogischen Kindergärten in Betrieb. In diesen Kindergärten gibt es für Kinder mit Behindertenbescheid 63 Plätze in Kooperativen Gruppen, 218 Plätze in Integrationsgruppen und 844 Plätze für integrative Zusatzbetreuung. Für diese integrative Zusatzbetreuung stehen 127 mobile Teams, bestehend aus einer/m inklusiven Elementarpädagogin/en sowie ärztlichem, psychologischem und therapeutischem Fachpersonal zu Verfügung.

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