Hass, Hetze, Hitlergrüße
Maßnahmen gegen Radikalisierung an Schulen

Der gegenseitige Hass, woher er auch kommen mag, hat die steirischen Schulen schon spürbar erreicht. Wie diese Tendenzen aufgehalten werden, darüber hat ein Team aus Expertinnen und Experten gesprochen. | Foto: Nadine Shaabana/Unsplash
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  • Der gegenseitige Hass, woher er auch kommen mag, hat die steirischen Schulen schon spürbar erreicht. Wie diese Tendenzen aufgehalten werden, darüber hat ein Team aus Expertinnen und Experten gesprochen.
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Hass, Hetze, Hitlergrüße: An den steirischen Schulen sind verstärkte Tendenzen zur Radikalisierung einzelner Schülerinnen und Schüler zu beobachten. Landesrat Werner Amon lud deshalb zum Gespräch mit Expertinnen und Experten, um Maßnahmen gegen die Radikalisierung am Schulhof und in den Klassenzimmern zu setzen.

STEIERMARK. Wenn sich der Verfassungsschutz mit Schulen beschäftigt, dann besteht eine dringende Notwendigkeit, den steigenden Tendenzen der Radikalisierung entgegenzuwirken. Nicht zuletzt auch deshalb, weil in letzter Zeit immer mehr Suspendierungen gemeldet werden. "Wir haben in den vergangenen Wochen festgestellt, dass es, gerade auch vor dem Hintergrund der Eskalation des Nahost-Konflikts, zu einer verstärkten Tendenz in Richtung Radikalisierung an steirischen Schulen kommt. Dagegen müssen wir unmittelbar und mit großer Wachsamkeit vorgehen, denn Antisemitismus und islamistischer Extremismus dürfen in unserer Gesellschaft und an unseren Schulen keinen Platz haben", sagt Bildungslandesrat Werner Amon

Im Rahmen des Gesprächs wurden Maßnahmen diskutiert, um der zunehmenden Radikalisierung an steirischen Schulen entgegenzuwirken.  | Foto: Land Steiermark/Binder;
  • Im Rahmen des Gesprächs wurden Maßnahmen diskutiert, um der zunehmenden Radikalisierung an steirischen Schulen entgegenzuwirken.
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Ressourcen für Demokratiebildung

Um über die Entwicklung zu sprechen und Maßnahmen setzen zu können, hat Amon ein Team aus Expertinnen und Experten – Vertreterinnen und Vertretern der jüdischen sowie der muslimischen Religionsgemeinde, der Landespolizeidirektion, des Verfassungsschutzes sowie zwei Direktoren steirischer Schulen und Vertreter der Bildungsdirektion – zum Runden Tisch in Graz gebeten. Es gelte, sagt er, verstärkt Ressourcen für Demokratiebildung und Wertevermittlung zur Verfügung zu stellen, "um die Radikalisierung junger Menschen zu verhindern. Das heute erarbeitete Maßnahmenpaket ist geeignet, um den steirischen Pädagoginnen und Pädagogen rasch Werkzeuge zum richtigen Umgang mit diesem schwierigen Thema an die Hand gegeben." 

Für Bildungslandesrat Werner Amon ist das Thema ernst zu nehmen. Er präsentierte das Maßnahmenpaket. | Foto: Land Steiermark/Binder
  • Für Bildungslandesrat Werner Amon ist das Thema ernst zu nehmen. Er präsentierte das Maßnahmenpaket.
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Neben den Maßnahmen soll zusätzlich Anzahl der Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter erhöht werden und ein pädagogisches Kriseninterventionsteam an den Schulen eingesetzt werden können.

Die drei Maßnahmen im Überblick

Um die Deradikalisierung voranzutreiben, gibt es drei Schritte – so der Maßnahmenkatalog:

  • In erster Linie soll es Förderunterricht geben. Kinder, die sich mit dem Entwickeln von Empathie und der Einnahme einer kritischen und wertschätzenden Grundhaltung und dem Umgang mit Heterogenität schwertun, haben einen entsprechenden Förderbedarf im Bereich der interkulturellen Bildung. Dieser Förderbedarf kann von der Klassenlehrperson festgestellt und dann in einen verpflichtenden Förderunterricht (bis zur neunten Schulstufe) münden, der additiv zum Unterricht durchgeführt wird. Im Zuge dieses Förderunterrichts kann mit den Kindern etwa daran gearbeitet werden, Empathie zu entwickeln, eine kritische und wertschätzende Grundhaltung als Grundlage für Zivilcourage einzunehmen, eine konstruktive Konfliktkultur ohne kulturelle Zuschreibungen sowie einen gelassenen Umgang mit Heterogenität zu entwickeln.
  • Intensivere Förderung in Anlehnung an den Sonderpädagogischen Förderunterricht: Für radikalisierte beziehungsweise gewalttätige Schülerinnen und Schüler wird vorgeschlagen, ein Verfahren zur Feststellung eines Sonderpädagogischen Förderbedarfs einzuleiten. Die Kinder werden dann zur Beobachtung für einen bestimmten Zeitraum in speziellen Klassen unterrichtet und könnten dann auch wieder in eine Regelklasse reintegriert werden.
  • Der dritte Punkt betrifft die Suspendierungen. Sobald Gefahr in Verzug ist, sollen Schulleiterinnen und -leiter die Möglichkeit haben, Suspendierungen auszusprechen. Die Suspendierungen sollen damit unmittelbar erfolgen und nicht wie derzeit aufgrund der Verfahrensdauer oft erst einige Tage später wirksam werden. Zudem sollen Schülerinnen und Schülern, die radikale Tendenzen zeigen, während der Suspendierung mit "Begleitmaßnahmen" wie etwa psychologischer Betreuung unterstützt werden.

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