Novelle des Jagdgesetzes
Nachtzieltechnik bei Problemwölfen und Tierseuchen

Auch sogenannte Problemwölfe können künftig mit Nachtzieltechnik bejagt werden. | Foto: pixabay (Symbolfoto)
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Rund 25.000 Jägerinnen und Jäger gibt es in der Steiermark. Sie finden künftig ein neues Jagdgesetz als Basis für ihre Hege- und Pflegemaßnahmen im Sinne einer nachhaltigen Waldwirtschaft vor. Die Gesetzesnovelle wurde am Mittwoch beschlossen und beinhaltet unter anderem auch den Einsatz der Nachtzieltechnik bei Problemwölfen und im Seuchenmanagement.

STEIERMARK. Als "enkelfit" bezeichnet der steirische Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof-Saurau die Jagdgesetznovelle, die am Mittwoch im Landtag beschlossen wurde. "Es gilt, Wildtiere in unserer Kulturlandschaft zu erhalten, indem wir ihre Lebensräume schützen", so Mayr-Melnhof-Saurau. Gleichzeitig brauche die Jagd als notwendiges Regulativ und unverzichtbarer Partner einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft zeitgemäße Instrumente, um die Leistungen, die ihr abverlangt werden, auch erfüllen zu können. Diesen Anforderungen wird die Novelle gerecht, sie umfasst eine Vielzahl an Erweiterungen und Anpassungen an geänderte Rahmenbedingungen und den Vollzug von jagdrechtlichen Bestimmungen.

Eindämmung von Seuchen und Naturschutz

Ein Punkt der Gesetzesänderung beinhaltet etwas die Option, Wildschweine, auch Schwarzwild genannt, und Problemwölfe künftig mit Nachtzieltechnik bejagen zu können. Damit wird einerseits der Gefahr der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest Vorschub geleistet und andererseits die Möglichkeit geschaffen, bei Schäden in der Landwirtschaft gezielt eingreifen zu können.

Neo-Landesrätin Simone Schmiedtbauer, selbst Jägerin, begrüßt die Novelle des Jagdgesetzes. | Foto: Strobl
  • Neo-Landesrätin Simone Schmiedtbauer, selbst Jägerin, begrüßt die Novelle des Jagdgesetzes.
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Daneben wird auch der Schutz von Wildlebensräumen gestärkt. Gleichzeitig soll die nachhaltige Waldbewirtschaftung stärker in der Abschussplanung berücksichtigt werden. Die Forstbehörden werden in Zukunft in das Genehmigungsverfahren eingebunden. Damit wird das Steiermärkische Jagdgesetz zukunftsfit gemacht und aktuellen Herausforderungen Rechnung getragen. Landesrätin Simone Schmiedtbauer, selbst Jägerin, begrüßt die Novelle: "Mit den beschlossenen Anpassungen wird das steirische Jagdrecht fit für die Herausforderungen der Zukunft."

Die Novelle im Detail

  • Der Hegebegriff wird zeitgemäßer und wildgerechter formuliert und Regelungen betreffend „Wildmanagement“ werden geschaffen.
  • Die Möglichkeit zur Bejagung von Schwarzwild und Wölfen mit Nachtzieltechnik (in Verbindung mit einer Schulung durch die Steirische Jägerschaft) wird geschaffen.
  • Ausweitung von Wildschutzgebieten für frei überwinterndes Rot-, Gams- und Steinwild sowie im Bereich von Überwinterungsgebieten des Auer- und Birkwildes sowie des Schnee- und Steinhuhns
  • Einführung einer verpflichtenden Besprechung zwischen Bezirksjägermeisterinnen/ Bezirksjägermeister und Bezirksverwaltungsbehörde im Vorfeld zur Abschussplangenehmigung
  • Ausnahmen von örtlichen und sachlichen Verboten der Jagdausübung für in Not geratenes, verletztes oder krankes Wild
  • Ausnahmen vom Aneignungsrecht, vor allem für Trophäen von im Rahmen der Verminderung des Wildbestandes über den Abschussplan hinaus erlegtem Wild (Verfall der Trophäen bei Schadwildabschüssen und der Höchstabschuss bei Gamswildböcken I)
  • Ausweitung genehmigungspflichtiger Wildfütterungen auf bestimmte Wildarten
  • Präzisierung der Regelung der Vorkehrungen gegen Wildschäden auf Waldflächen und der Wildschadensabgeltung Einführung einer Bagatellgrenze: Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nur dann, wenn der Schaden 100 Euro übersteigt.
"Diese Jagdgesetznovelle trägt ganz klar die Handschrift einer enkelfitten Jagd, die ihre Aufgaben und Herausforderungen ernst nimmt", freut sich Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof-Saurau über die Neufassung des Jagdgesetzes. | Foto: Landesjägermeisterschaft
  • "Diese Jagdgesetznovelle trägt ganz klar die Handschrift einer enkelfitten Jagd, die ihre Aufgaben und Herausforderungen ernst nimmt", freut sich Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof-Saurau über die Neufassung des Jagdgesetzes.
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Überblick über die Jägerschaft in der Steiermark:

  • Graz: 1.202 Jägerinnen und Jäger
  • Graz-Umgebung: 2.140 Jägerinnen und Jäger
  • Voitsberg: 1.076 Jägerinnen und Jäger
  • Deutschlandsberg: 1.780 Jägerinnen und Jäger
  • Leibnitz: 1.780 Jägerinnen und Jäger
  • Südoststeiermark: 1.666 Jägerinnen und Jäger
  • Hartberg-Fürstenfeld: 2.288 Jägerinnen und Jäger
  • Weiz: 1.840 Jägerinnen und Jäger
  • Mürzzuschlag: 1.087 Jägerinnen und Jäger
  • Bruck an der Mur: 1.536 Jägerinnen und Jäger
  • Leoben: 924 Jägerinnen und Jäger
  • Murtal: 2.090 Jägerinnen und Jäger
  • Murau: 1.793 Jägerinnen und Jäger
  • Liezen: 1.752 Jägerinnen und Jäger
  • Gröbming: 1.383 Jägerinnen und Jäger

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