Corona
Neuer Impfstoff und Freitesten in Apotheken ab September
Der Ganzvirusimpfstoff von Valneva ist ab sofort in der Steiermark verfügbar. Zusätzlich ist es mit September wieder möglich, sich in den Apotheken freizutesten.
STEIERMARK/GRAZ. Kürzlich ist die erste Impfstofflieferung des Herstellers Valneva in Österreich eingetroffen. Nach der Prüfung durch die zuständigen Bundesstellen wurde der Impfstoff an die einzelnen Bundesländer ausgeliefert. Ab heute steht er auch den Steirerinnen und Steirern zur Verfügung.
Neue Technologie, neuer Impfstoff
Sowohl auf den Impfstraßen des Landes als auch in den Impfordinationen ist der Ganzvirusimpfstoff erhältlich. Er basiert auf einer anderen Technologie als beispielsweise die mRNA-Impfstoffe. Das heißt, er enthält abgetötete Bestandteile des Corona-Virus sowie Wirkverstärker und beinhaltet keine Konservierungsstoffe. Mit dieser Erweiterung des Angebots erhofft man sich, auch Personen ansprechen zu können, die den bisher bereitgestellten Impfstoffen skeptisch gegenübergestanden sind.
Zwei Dosen innerhalb von 28 Tagen
Nach den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums wird der Valneva-Impfstoff in zwei Dosen im Abstand von 28 Tagen verabreicht und ist derzeit für die Altersgruppe von 18 bis 50 Jahren zugelassen. Noch keine Empfehlung gibt es derzeit von den Expertinnen und Experten dafür, Valneva als dritte Impfung oder als Auffrischungsimpfung zu verwenden, die Studien dazu sind noch im Laufen. Die Standorte der Impfstraßen sowie der Impfordinationen in der Steiermark findest du unter impfen.steiermark.at.
Fünf PCR-Tests zum Freitesten
Weiters hat die Verordnung vom Gesundheitsminister mit Geltung ab 1. August 2022 Änderungen in Bezug auf die Freitestungen mit sich gebracht. Ab 1. September 2022 können die Bürgerinnen und Bürger in der Steiermark ihr kostenfreies monatliches Kontingent von fünf PCR-Tests für eine Testung zur Beendigung der Verkehrsbeschränkung heranziehen. Diese Testungen werden in den steirischen Apotheken angeboten und vor Ort von Fachpersonal durchgeführt.
Sollte die monatliche Freimenge von fünf PCR-Tests aufgebraucht sein, sind die Kosten für die gewünschten Tests von der Bürgerin oder dem Bürger selbst zu tragen. Das Land Steiermark stellt sein behördliches Freitesten mit 31. August 2022 ein.
Nachweis mit Grünem Pass
Eine Folge dieser Änderung ist, dass die Gesundheitsbehörden nun nicht mehr automatisch über ein negatives Testergebnis informiert werden. Dieser Umstand kann in bestimmten Konstellationen (z.B. Antrag auf die Zuerkennung von Verdienstentgang) zu einer späteren Nachweispflicht führen. Das Land Steiermark möchte hier einen bürgerfreundlichen Service anbieten. Daher besteht auch weiterhin die Möglichkeit den Gesundheitsbehörden negative Testzertifikate aus dem Grünen Pass im Wege des Hochladens auf der Webseite covid.stmk.gv.at zur Kenntnisnahme zu übermitteln.
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