Snus und Suchtmittelprävention
Nikotinbeutel nur noch über 18 Jahre

Ab dem 1. Oktober ist der Erwerb von Nikotinbeuteln in Steiermark erst ab dem Alter von 18 Jahren erlaubt.  | Foto: Pixabay
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Ab heute ist es offiziell: Nikotinbeutel, umgangssprachlich Snus genannt, sind in der Steiermark nur noch von Personen über 18 Jahren zu erwerben. Bis zum 30. September war der Konsum noch ab dem Alter von 16 Jahren erlaubt. Weitere gesetzliche Regulierungen werden gefordert. 

STEIERMARK. Bis zum 30. September konnten steirische Jugendliche ab deren 16. Geburtstag Snus, also Nikotinbeutel, welche man sich unter die Oberlippe klemmt, in jeder Trafik kaufen. Nun wurde der Erwerb der Nikotinprodukte eingeschränkt und ist ab dem 1. Oktober erst ab dem Alter von 18 Jahren erlaubt. Damit wurde eine Lücke im steirischen Jugendschutzgesetz geschlossen, doch werden weitere gesetzliche Regulierungen gefordert.

So sehen die gebrauchten Nikotinbeutel aus. Diese sollten gesammelt und schließlich im nächsten Mülleimer entsorgt werden.  | Foto: Pixabay
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Die neuen Trends des Nikotinkonsums

Viele Raucherinnen und Raucher können sich noch an deren erste Zigarette erinnern oder vielmehr an den Hustenanfall, der dem ersten Lungenzug in der Regel folgt. Neuere und äußerst beliebte Nikotinprodukte, insbesondere unter Jugendlichen, wie Snus oder auch Vapes, verbrennen den Tabak jedoch nicht. Während Vapes das Liquid, also die in der E-Zigarette enthaltene, mit Nikotin versetzte Flüssigkeit verdampfen, so atmet man bei Nikotinbeuteln das Nikotin gar nicht ein. Vielmehr klemmt man sich den kleinen Beutel unter die Oberlippe und nimmt das Nikotin über die Mundschleimhaut auf. Über diese "Eintrittspforte" gelangt der Wirkstoff in den Blutkreislauf und bis ins Gehirn

Die Suchtprävention Österreich nennt diese und andere Produkte dieser Art “Next Generation Products” oder „Reduced Risk Products“. Sie können oft auch Indoor konsumiert werden, weil sie keinen Rauch ausstoßen, wie Zigaretten, und erleben derzeit einen großen Hype in der Gesellschaft. Mit diesen Produkten steigt das Suchtpotenzial für Nikotin der Jugendlichen. Ferner können die Jüngeren so leichter auch zum Zigarettenkonsum und Rauchen verleitet werden. 

Vor allem unter den Jüngeren sind die "Snus" sehr beliebt. | Foto: Swenico auf Unsplash
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Ein Snus entspricht drei Zigaretten

Ein Nikotinbeutel enthält rund vier bis elf Milligramm Nikotin, wobei es hier auch Sorten gibt, welche bis zu 20 Milligramm Nikotin enthalten. Eine Zigarette, im Vergleich, enthält rund zwölf Milligramm Nikotin, wobei hier, durch das Rauchen der Zigarette, etwa zehn Prozent des Nikotins tatsächlich über die Lunge in den Blutkreislauf aufgenommen und bis zum Gehirn transportiert wird. Das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG), welches im Jahr 2016 vom österreichischen Gesetzgeber erlassen wurde, betrifft jedoch Produkte wie Snus oder Vapes nicht, da es sie im Jahr 2016 in dieser Form noch gar nicht gab. 

Über die Mundschleimhaut gelangt das Nikotin der Nikotinbeutel bis ins Gehirn.  | Foto: Pixabay
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In der Steiermark entschied man sich dazu, das Jugendschutzgesetz entsprechend anzupassen, um einen weiteren Schritt in Richtung Suchtprävention zu unternehmen. Wie im steirischen Landtag in jüngster Vergangenheit entschieden wurde, ist der Erwerb von Snus ab dem 1. Oktober in der Steiermark nur noch für Personen über dem Alter von 18 Jahren erlaubt. Weitere Regelungen und Maßnahmen werden in der Steiermark gefordert, unter anderem ein geregelter Nikotingehalt in den Produkten oder eine Beschränkung bei den Werbemöglichkeiten für diese Produkte. 

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Ab dem 1. Oktober ist der Erwerb von Nikotinbeuteln in Steiermark erst ab dem Alter von 18 Jahren erlaubt.  | Foto: Pixabay
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