Steirische Polizei klärt auf
So läuft die Suche nach Vermissten ab

Abgängigkeiten in der Steiermark: Wird eine Person vermisst und es besteht Grund zur Sorge, sollte die Polizei sofort kontaktiert werden. Eine Wartefrist von 24 Stunden gibt es nicht.  | Foto: LPD Steiermark
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  • Abgängigkeiten in der Steiermark: Wird eine Person vermisst und es besteht Grund zur Sorge, sollte die Polizei sofort kontaktiert werden. Eine Wartefrist von 24 Stunden gibt es nicht.
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Vermisst, gesucht, gefunden: Pro Jahr werden steiermarkweit durchschnittlich 1.200 Vermisstenanzeigen erstattet. Aktuell laufen Fahndungen nach 103 Personen. Wie du richtig reagierst, wenn jemand verschwunden ist und wie die Polizei im Falle einer Anzeige vorgeht, erklären Heimo Kohlbacher und Markus Lamb von der Landespolizeidirektion Steiermark. 

STEIERMARK. Wanderer, die nach der Bergtour nicht beim vereinbarten Zeitpunkt eintreffen. Seniorinnen, die plötzlich nicht mehr in ihrer Betreuungsstätte zu finden sind. Jugendliche, die nach der Party am Samstagabend nicht nach Hause kommen. - In der Steiermark wurden von 2017 bis 2021 durchschnittlich 1.200 Vermisstenanzeigen pro Jahr erstattet und entsprechende Fahndungen abgespeichert.

Und auch in diesem Jahr war die Polizei in der Steiermark bereits mit zahlreichen Abgängigkeitsmeldungen konfrontiert, in einigen Fällen mussten auch große Suchaktionen nach verschwundenen Steirerinnen und Steirern in die Wege geleitet werden (siehe auch Vermisster in Wildon tot aufgefunden, Happy End nach Suchaktion in Feldbach). "Hatten wir es im Jahr 2021 insgesamt mit etwa 1.400 Anzeigen zu tun, so gab es im ersten Halbjahr 2022 schon fast 1.000", informiert Kontrollinspektor Heimo Kohlbacher von der Landespolizeidirektion Steiermark. Aktuell (Stand 30. August 2022) laufen in der Steiermark Fahndungen nach 103 Personen. 

Im ersten Halbjahr 2022 wurden rund 1.000 Vermisstenanzeigen in der Steiermark erstattet. Die meisten Abgängigkeiten können innerhalb kurzer Zeit geklärt werden.  | Foto: Pixabay
  • Im ersten Halbjahr 2022 wurden rund 1.000 Vermisstenanzeigen in der Steiermark erstattet. Die meisten Abgängigkeiten können innerhalb kurzer Zeit geklärt werden.
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Keine 24-Stunden-Wartefrist bis zur Anzeige

Ein weit verbreiteter Irrglaube bei Abgängigkeiten sei eine "Wartefrist" von 24 Stunden: "Viele Menschen meinen, es müsste ein Tag zwischen dem Verschwinden der Person und der Vermisstenanzeige liegen. Das ist aber nicht korrekt ", klärt Kontrollinspektor Markus Lamb in weiterer Folge auf.

Wird eine Person vermisst, ist die Polizei sofort zu kontaktieren. Dies kann entweder persönlich auf der nächstgelegenen Polizeidienststelle oder unter der Notrufnummer 133 erfolgen. "Immer dann, wenn sich jemand ernsthaft Sorgen macht, ist eine Anzeige zweckdienlich", betont Lamb und verweist darauf, dass es sich beim überwiegenden Anteil der Abgängigen in der Steiermark um Kurzzeit-Abgängige handelt. 

"Dass wirklich jemand ernsthaft in Österreich verschwindet, ist ein Einzelfall. Die meisten Abgängigkeiten werden innerhalb der ersten Stunden oder Tage geklärt. 
Kontrollinspektor Markus Lamb, Öffentlichkeitsarbeit Landespolizeidirektion Steiermark

Zahlen zur Abgängigkeitsdauer in der Steiermark hält Heimo Kohlbacher bereit: So werden

  • rund 85 Prozent der Vermissten innerhalb einer Woche gefunden,
  • 95 Prozent innerhalb eines Monats und
  • 98 Prozent innerhalb eines Jahres. 

Nahezu alle anderen Fälle können in einem Zeitraum von ein bis fünf Jahren gelöst werden.

Abgängigkeiten: Von der Anzeige zur Fahndung

Wird eine Person bei der Polizei als vermisst gemeldet, nimmt die Polizei die Anzeige entgegen und leitet sofort erste Ermittlungen ein, d.h. eine örtliche Fahndung via Funk mit Personenbeschreibung und eventuellen Hinweisen auf ein Fahrzeug. Danach erfolgt eine Einspeicherung in den Fahndungscomputer. "Für weitere Maßnahmen ist natürlich die Klärung des Grundes der Abgängigkeit ein entscheidender Faktor", erklärt Kohlbacher. Jedenfalls werden von der Polizei alle zweckdienlichen Informationen bei der Anzeigenerstatterin bzw. beim Anzeigenerstatter abgefragt und fahndungstechnisch verwertet. 

Sind die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen gegeben, werden bei der Fahndung nach Vermissten auch Handypeilungen durchgeführt.  | Foto: Pixabay
  • Sind die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen gegeben, werden bei der Fahndung nach Vermissten auch Handypeilungen durchgeführt.
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Viele Anzeigen durch jugendliche Ausreißer

Mit großem Abstand werden in der Steiermark (genau wie in allen anderen Bundesländern) Jugendliche am häufigsten als vermisst gemeldet. 2021 gab es in der Steiermark insgesamt etwa 1.000 Anzeigen, die Jugendliche betrafen, davon etwa 700 Mädchen.

Laut Ausführungen der Polizei handelt es sich dabei meist um Jugendliche, die sich unerlaubt aus Betreuungseinrichtungen entfernen und nach kurzer Zeit wieder auftauchen. "Üblicherweise werden einige wenige Jugendliche mehrmals - durchaus auch 30 bis 50 Mal jährlich - als abgängig gemeldet, dadurch ergibt sich diese große Zahl von Anzeigen", erläutert Heimo Kohlbacher. 

Aktuelle und ungelöste Fälle in Österreich

Grundsätzlich präsentiere sich die Zahl der Vermisstmeldungen österreichweit relativ gleichbleibend, so Kohlbacher. "Zwischen 1.000 und 1.200 Personen sind österreichweit als vermisst gespeichert. Anzumerken ist hier, dass diese Zahlen alle Vermisstenfälle  zurückreichend in die frühen 1960er-Jahre beinhalten. Das sind also alle ungelösten Fälle der letzten (fast) 60 Jahre", erklärt der Pressesprecher der steirischen Landespolizeidirektion. Ein Widerruf der Fahndung finde nämlich nur dann statt, wenn die Person (oder ihre Leiche) gefunden wurde.

Bemerkenswerte Veränderungen habe es 2015 während der Flüchtlingsbewegungen (Anstieg der Zahlen) und während der Pandemie (Sinken der Zahlen) gegeben. "Derzeit bewegen wir uns wieder im 'Normalbereich'", informiert Kohlbacher. 


Kompetenzzentrum für Abgängige Personen

Das "Bundeskompetenzzentrum für Abgängige Personen" (KAP) des Bundeskriminalamtes bietet Hilfe für Betroffene und Angehörige.
Hier findest du
  • ein Formular zur Vorbereitung auf einen möglichen Vermisstenfall
  • Ratschläge und Checklisten sowie
  • Informationen zur Fahndungsarbeit der Polizei

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