Status quo
Wie genau sieht das Waffengesetz in Österreich aus?

 In der Steiermark gibt es derzeit 12.202 Waffenpässe und 33.947 Waffenbesitzkarten, die die Inhaberinnen und Inhaber berechtigen eine Schusswaffe der Kategorie B zu besitzen. Hierfür gibt es aber einige Auflagen. | Foto: Pixabay
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  • In der Steiermark gibt es derzeit 12.202 Waffenpässe und 33.947 Waffenbesitzkarten, die die Inhaberinnen und Inhaber berechtigen eine Schusswaffe der Kategorie B zu besitzen. Hierfür gibt es aber einige Auflagen.
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In Österreich kann grundsätzlich jede Staatsbürgerin und jeder Staatsbürger eine Waffe erwerben. Natürlich gibt es im Waffengesetz auch Ausnahmen. In zahlreichen Paragraphen sind die Handhabung, der Besitz und Co. genau geregelt - auch in der Steiermark. Aber wie genau schaut das Waffengesetz aus und wo könnte man es verbessern? MeinBezirk.at hat nachgefragt.

STEIERMARK. Meldungen über Schüsse in Städten, Schulen oder auf Straßen sind in den Medien weltweit kein Einzelfall. Vor allem in den USA kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit Schusswaffen. In Österreich kann man nicht von einem "Waffenproblem" ausgehen, aber auch hier kommt es vereinzelt zu Vorfällen. In der Steiermark gab es erst vor Kurzem eine Auseinandersetzung mit Schusswaffen in Straden (zum Bericht). Die Kriminalstatistik der österreichischen Polizei zeigt, dass im Jahr 2022 bei den insgesamt 78.836 angezeigten Gewaltdelikten 305 Mal eine Schusswaffe verwendet wurden. Zum Vergleich: Der Stichwaffenanteil liegt mit 2.393 an der Zahl eindeutig höher. 

Das österreichische Waffengesetz

Der Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen sind in Österreich genau geregelt. Doch wie genau sieht das Waffengesetz aus? "Für den Erwerb und Besitz von Waffen - ausgenommen Kategorie C - muss man eine Waffenbesitzkarte beantragen. So einfach mit sich herumtragen, also mit sich führen, darf man sie auch nicht. Das wurde ganz genau im Waffengesetz geregelt", erklärt der Obmann des Sportschützenvereins Rattenberg, Walter Fandl. Er betreibt selbst einen Schießstand im Murtal und hat schon einigen Mitgliedern des Vereins zu einem "Waffenführerschein" verholfen. 

Der Waffenführerschein ist eine Urkunde, mit der die Waffenbesitzkarte beantragt werden kann. | Foto: RegionalMedien Steiermark
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Das Waffengesetz 1996 (WaffG) ist die Rechtsgrundlage des österreichischen Waffenrechts. Es regelt den Umgang mit Waffen, Schusswaffen und Munition sowie den Erwerb, den Besitz, den Handel und die Instandsetzung bzw. Vernichtung von Waffen. Grundsätzlich kann jede Österreicherin und jeder Österreicher eine Waffe erwerben - auch in der Steiermark. Die Waffen müssen dann vom Waffenhändler oder der Bezirkshauptmannschaft im zentralen Waffenregister (ZWR) registriert werden.

Kann ich „einfach so“ eine Waffe kaufen?

Grundsätzlich ist der Besitz von Waffen, Munition und Knallpatronen Menschen unter 18 Jahren verboten. Das Waffengesetz normiert jedoch je nach Waffenkategorie und unter gewissen Voraussetzungen höhere bzw. niedrigere Altersgrenzen.

In Österreich gibt es drei verschiedene Waffenkategorien mit unterschiedlichen Kriterien. Waffen der Kategorie A (Verbotene Waffen und Kriegsmaterial) sind grundsätzlich verboten. Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Waffen der Kategorie B (Revolver, Pistolen, Halbautomaten) sind nur mit behördlicher Bewilligung, also einer Waffenbesitzkarte oder einem Waffenpass, erlaubt. Für diese Urkunden muss man mindestens 21 Jahre alt sein. Im unteren Teil wird das noch genauer unter die Lupe genommen.

Waffen der Kategorie C (Büchsen und Flinten) sind in Österreich ab dem 18. Lebensjahr ohne behördliche Bewilligung zu erwerben. Für den Erwerb beim Waffenfachhändler reicht ein amtlicher Lichtbildausweis. Nach Überprüfung, ob gegen die Käuferin oder den Käufer ein Waffenverbot vorliegt, darf man die Waffe nach einer dreitägigen Abkühlphase übernehmen. "Somit werden Spontankäufe verhindert", fügt Fandl hinzu. Für den Erwerb beim Waffenfachhändler reicht ein amtlicher Lichtbildausweis. Führen darf man sie allerdings nur mit Waffenpass oder gültiger Jagdkarte im Revier bzw. als Mitglied eines traditionellen Schützenvereins. 

Waffenverbot

Liegt allerdings ein Waffenverbot vor, ist es egal in welche Kategorie die gewünschte Waffe fällt. Ein Waffenverbot ist von der Behörde zu verhängen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dieser Mensch durch missbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte. Hierbei ist es gleichgültig, ob die Person bereits eine Waffe besitzt oder nicht. Ein Waffenverbot gilt unbefristet. 

"Anlassfälle hierfür sind häufig Vorfälle von Gewalt in der Privatsphäre aber auch andere Sachverhalte, die auf ein entsprechendes Aggressionspotenzial einer Person hinweisen. Auch Suizidversuche können beispielsweise die Verhängung eines Waffenverbotes rechtfertigen. Wichtig ist, dass es sich immer um eine Einzelprüfung des entsprechenden Sachverhaltes handelt. Seit einer Novelle des Waffengesetzes, die am 1.1.2022 in Kraft getreten ist, gilt mit dem Ausspruch eines Betretungs- und Annäherungsverbotes ein 'automatisches' Waffenverbot."
Nina Pölzl, Bezirkshauptfrau Murtal

Waffenbesitzkarte und Waffenpass

Für Revolver, Pistolen, Halbautomaten und Co. (Kategorie B) benötigt man eine Waffenbesitzkarte. Soll eine solche Waffe auch geführt werden, so ist hierfür ein Waffenpass nötig. In der Steiermark gibt es derzeit 12.202 Waffenpässe und 33.947 Waffenbesitzkarten. 

Waffenbesitzkarte

Die Waffenbesitzkarte ist eine Urkunde, die zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie B berechtigt.

Waffenpass

Der Waffenpass ist eine Urkunde, die neben dem Erwerb und dem Besitz auch zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B berechtigt.

Der Ausstellung solcher Urkunden liegt die Durchführung eines entsprechenden Verfahrens durch die zuständige Waffenbehörde zugrunde. Die Waffenbehörde prüft dabei sowohl die vorgelegten Unterlagen der Antragstellerinnen und -steller, führt aber auch eigenständige Erhebungen, wie Strafregisterabfragen, durch. 

Um diese Urkunden zu bekommen, sind insbesondere Unterlagen vorzulegen, die die erforderliche waffenrechtliche Verlässlichkeit belegen. Zum Beispiel:

  • ein psychologisches Gutachten, das bestätigt, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden und
  • ein Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen (auch als "Waffenführerschein" bezeichnet).
  • Für einen Waffenpass muss überdies ein entsprechender Bedarf zum Führen von Schusswaffen erbracht werden; für die Waffenbesitzkarte ist eine entsprechende Rechtfertigung erforderlich.

Waffenführerschein einfach erklärt

"Nur ein Waffenhändler darf ein solches Dokument ausstellen. Die Erklärung der Handhabung bzw. einen Kurs für den Waffenführerschein bieten auch einige Waffenhändler vor Ort an, aber auch bei einigen Schießvereinen kann man das machen. So wie bei uns", berichtet der Obmann Walter Fandl vom Sportschützenverein Rattenberg. Er erklärt seit Jahren Interessierten die richtige Handhabung der Schusswaffen. "Im Durchschnitt machen jährlich 100 Leute ihren Waffenführerschein bei uns. Der Frauenanteil ist in den letzten Jahren spürbar gestiegen."

Bei seinen Kursen werden die Kategorien durchleuchtet, die Grundlagen des Waffengesetzes sowie der Transport und das Führen der Schusswaffen erklärt. Aber auch die Verwendung von Waffe und Munition wird unter die Lupe genommen. Besonderes Augenmerk wird dann auf die richtige Handhabung gelegt und am Ende müssen am Schießstand unter Aufsicht mindestens 50 Schuss geschossen werden.

"Den Neulingen schaue ich immer ganz genau auf die Finger und erkläre ihnen alles möglichst verständlich. Die Waffenführerscheinschulung erfolgt fast ausschließlich als Einzelschulung. Wenn ich davon überzeugt bin, dass man mit einer Waffe umgehen kann, stellt unser Waffenhändler den Waffenführerschein aus. Danach muss man alle erforderlichen Dokumente zur BH bringen und wenn alles in Ordnung ist, wird die Waffenbesitzkarte ausgestellt."
Walter Fandl, Obmann Sportschützenverein Rattenberg

Nach fünf Jahren muss man eine Verlängerung der Waffenbesitzkarte ansuchen. | Foto: Pixabay
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Alle fünf Jahre wird kontrolliert

Inhaberinnen und Inhaber von Waffenbesitzkarten oder Waffenpässen sind generell alle fünf Jahre nach Ausstellung des jeweiligen Waffendokumentes zu überprüfen. "Eine Überprüfung findet außerdem im Anlassfall statt, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die an der waffenrechtlichen Verlässlichkeit des Dokumenteninhabers zweifeln lassen. Die Kontrolle wird vor Ort von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes durchgeführt", heißt es von der BH Murtal. Wird die Waffe beispielsweise unsachgemäß eingesetzt oder gibt es Probleme mit der Verwahrung, kann die Behörde die Urkunden wieder entziehen. Das gilt auch nach gewissen strafrechtlichen Verurteilungen. "Bei der Kontrolle bzw. im Anlassfall wird im Wesentlichen geprüft, ob man die nötige waffenrechtliche „Verlässlichkeit“ laut § 8 WaffG womöglich verloren hat. Dies hätte zur Folge, dass das Dokument samt den entsprechenden Waffen bei der Behörde abzugeben ist", heißt es von der BH.

Nach fünf Jahren ist außerdem eine Verlängerung des Waffenführerscheins nötig. "Die Leute kommen dann zu uns und werden in der sicheren Handhabung der Waffe geschult. Wenn alles in Ordnung ist, wird der Waffenführerschein von unserem Waffenhändler abgestempelt und ist damit für weitere 5 Jahre gültig", erklärt Fandl.

Verbesserung des Waffengesetzes

Bei der Verlängerung sieht der Obmann des Sportschützenvereins Rattenberg allerdings Verbesserungsmöglichkeiten: "Im Zuge der Verlängerung finde ich es nicht zielführend, dass Personen innerhalb von fünf Jahren nur einige Schüsse für die Verlängerung des Waffenführerscheines unter Aufsicht abgeben müssen. Damit ist eine sichere Handhabung nicht sichergestellt. Ein regelmäßiges Schießen wäre hier zielführender. So könnte vorgeschrieben werden, dass zum Beispiel einmal pro Quartal nachweislich geschossen werden muss . So könnte eine sichere Handhabung der Waffe wesentlich besser sichergestellt werden." Weiters könnte der Gesetzgeber eine Mindestanzahl an Schüssen am Schießstand bei der Verlängerung verankern. Das kann bisher die Aufsichtsperson frei entscheiden. "Je öfter man am Schießstand ist, desto besser funktioniert die sichere Handhabung".

"Auch die Führung eines privaten "Schießbuches“ wäre ein sinnvoller Punkt. Damit ist das regelmäßige Schießen und dadurch auch die sichere Handhabung dokumentiert," erläutert der Schießstandbesitzer. "Nach der derzeitigen Gesetzeslage würde es reichen, wenn Waffenbesitzer für die Verlängerung nach fünf Jahren einmal auf den Schießstand gehen. Auch viele unserer Schützenkollegen sind der Meinung, dass ein einmaliges Schießen in fünf Jahren eine sichere Handhabung nicht gewährleistet ", so Walter Fandl abschließend.

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