Land Steiermark
Finanzielle Hilfe für Tagesmütter wieder eingeführt

Sicherheit in unsicheren Zeiten soll die Überbrückungshilfe für Tageseltern bringen.  | Foto: Marisa Howenstine/Unsplash
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  • Sicherheit in unsicheren Zeiten soll die Überbrückungshilfe für Tageseltern bringen.
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Die sogenannte "Überbrückungshilfe für Tageseltern" - sprich eine Form der finanziellen Ausgleichszahlung für Tagesmütter und Tagesväter - wird erneut gewährt. Das hat die steirische Landesregierung am Donnerstag beschlossen.

STEIERMARK. Mit der Überbrückungshilfe für Tageseltern wurde ursprünglich bereits im Jahr 2016 gestartet, um Tagesmüttern und Tagesvätern bei Stundenrückgängen sowie bei geringer Auslastung eine finanzielle Hilfe zu bieten. Am Donnerstag hat die Landesregierung beschlossen, das Projekt rückwirkend von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 für Tageseltern, die im eigenen Haushalt tätig sind, weiterzuführen. Das betrifft 375 steirische Tagesmütter und Tagesväter, die diesen Job aktuell ausüben.

„Tageseltern sind eine wichtige Säule der Kinderbildung und -betreuung in der Steiermark. Deshalb ist es wichtig, dass wir deren oftmals unsichere finanzielle Situation von Seiten des Landes abfedern“, erklärt Bildungslandesrat Werner Amon.

Die Überbrückungshilfe kann für maximal drei Monate in Anspruch genommen werden. | Foto: Picsea/Unsplash
  • Die Überbrückungshilfe kann für maximal drei Monate in Anspruch genommen werden.
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Mindestlohn für Kinderbetreuung

Tagesmütter und Tagesväter werden hierzulande meist nach dem Mindestlohntarif bezahlt. Ihr monatliches Gehalt ergibt sich daher aus den vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden mit den Eltern des zu betreuenden Kindes. Bei einem Rückgang der Betreuungsstunden, beispielsweise weil der Betreuungsvertrag für ein Kind aufgelöst wird, kommt es zu einem geringeren monatlichen Auszahlungsbetrag für die Tagesmutter oder den Tagesvater.

Im Rahmen der Überbrückungshilfe soll nun in solchen Fällen ein Förderungsbeitrag von 5,69 Euro pro Stunde gewährt werden. Insgesamt wird dafür eine Fördersumme in der Höhe von 392.000 Euro vom Land zur Verfügung gestellt.

375 Personen arbeiten in der Steiermark als Tagesmutter bzw. Tagesvater. | Foto: Markus Spiske/Unsplash
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Die Förderung selbst erhalten jedoch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Tageseltern, also die Eltern des Kindes, zur Leistung der Ausgleichszahlung an ihre Angestellten. Die Überbrückungshilfe kann nur für volle Stunden und für maximal drei Monate in Anspruch genommen werden.

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