Ausbau Erneuerbare Energie
Große Photovoltaikanlagen auf über 800 steirischen Hektar

- 37 Flächen in 34 Gemeinden wurden als Vorrangflächen für den Ausbau von großen Photovoltaikanlagen ausgewiesen.
- Foto: Archiv
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Das von der steirischen Landesregierung heute vorgelegte Sachprogramm zum Ausbau der Erneuerbaren Energie, im Speziellen der Solarenergie, soll den Ausbau von Photovoltaikanlagen beschleunigen.
STEIERMARK. Um das Ziel zu erreichen, bis 2030 den gesamten Strombedarf der Steiermark aus erneuerbaren Energiequellen zu gewinnen, werden laut aktueller Studien Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 2,8 Gigawatt benötigt. Dahingehend wurden in den letzten Monaten steirische Flächen ausgemacht, die besonders geeignet sind, um sie rasch und effizient für Photovoltaik-Anlagen zu nutzen.
„Nur mit dem Umstieg auf erneuerbare Energieträger kann langfristig eine leistbare und sichere Energieversorgung für die Steirerinnen und Steirer sichergestellt werden. Deshalb treiben wir die Energiewende in der Steiermark konsequent voran. Mit dem Sachprogramm Photovoltaik gehen wir einen nächsten, mutigen Schritt und schaffen die Voraussetzung für eine Vielzahl an Sonnenkraftwerken und schützen gleichzeitig hochwertige landwirtschaftliche Flächen.“
LR Ursula Lackner

- Die Regierungsmitglieder Hans Seitinger, Ursula Lackner und Barbara Eibinger-Miedl stellten das „Sachprogramm Erneuerbare Energie - Solarenergie“ vor.
- Foto: Land Steiermark/Robert Binder
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Steirischer Plan zur Klimaneutralität 2030
Oberste Priorität hat dabei die Nutzung von Dach- und Fassadenflächen sowie bereits versiegelten und vorbelasteten Flächen. Wenn hier das gesamte Potenzial genutzt wird, gehen Bund und Länder davon aus, dass etwa 40 Prozent des Bedarfes so realisiert werden könnten. Die restlichen 60 Prozent müssen über Freiflächenanlagen gedeckt werden, wobei dieser Bedarf vorwiegend durch kleinere Flächen (unter zwei Hektar) beziehungsweise bereits vorbelastete Flächen zwischen zwei und zehn Hektar (zum Beispiel: Deponieflächen, an Straßen, Eisenbahn, Abbaugebiete, Gewerbegebiete, Kläranlagen etc.) gedeckt werden soll. Die Widmung dieser Flächen fällt in die Zuständigkeit der Gemeinden. "Durch die neue gesetzliche Verpflichtung zur kommunalen Energieraumplanung wird der kleinteilige Ausbau in geregelten Bahnen erfolgen", heißt es in der Aussendung der steirischen Landesregierung.
Große Freiflächenanlagen in 34 steirischen Gemeinden
Parallel dazu weist das Land Steiermark im Zuge des „Entwicklungsprogramms für den Sachbereich Erneuerbare Energie – Solarenergie" Flächen mit mehr als zehn Hektar als Vorrangzonen für große Freiflächenanlagen aus. Konkret betrifft dies 37 Vorrangzonen in 34 Gemeinden mit einer Gesamtfläche von 824,55 Hektar. Laut dem Land Steiermark sind diese Flächen besonders geeignet, um sie rasch und effizient für Photovoltaik-Anlagen zu nutzen.
37 ausgewiesene Vorrangflächen
Bachsdorf (LB) 25,77 ha, Brunnsee (SO) 24,43 ha, Burgfried (LI) 13,90 ha, Cargo Center Kalsdorf (GU) 17,58 ha, Dedenitz (SO) 45,32 ha, Dobl (GU) 22,37 ha, Fohnsdorf (MT) 25,57 ha, Fürstenfeld (HF) 19,89 ha, Gosdorf-Ratschendorf (SO) 44,07 ha, Gralla (LB) 18,88 ha, Großwilfersdorf (HF) 13,32 ha, Halbenrain (SO) 17,22 ha, Hohenbrugg (HF) 15,72 ha, Krottendorf (DL) 18,66 ha, Lindegg (HF) 33,81 ha, Löffelbach (HF) 10,84 ha, Loimeth (HF) 30,11 ha, Mötschendorf (LE) 28,29 ha, Mürzhofen Kindberg (BM) 22,22 ha, Neudorf Wildon (LB) 15,44 ha, Oberbuch (HF) 10,19 ha, Oberschwarza (LB) 10,86 ha, Riegersdorf (HF) 38,49 ha, Saaz Paldau (SO) 13,23 ha, Schölbing Sankt Johann in der Haide (HF) 25,60 ha, Schwarzenbach (LI) 15,66 ha, Schwasdorf (LB) 26,69 ha, Seibersdorf (LB) 32,23 ha, Sankt Johann in der Haide (HF) 25,25 ha, St. Margarethen bei Knittelfeld (MT) 14,40 ha, Straß (LB) 19,13 ha, Teufenbach-Katsch (MU) 12,29 ha, Tillmitsch (LB) 43,76 ha, Unterrohr (HF) 22,71 ha, Weißenbach (LI) 11,25 ha, Wünschendorf (WZ) 26,16 ha, Zwaring (GU) 13,27 haBei den ausgewiesenen Photovoltaik-Vorrangzonen wurde explizit darauf geachtet, jene wertvollen Flächen zu schützen, die etwa für die landwirtschaftliche Nutzung und die Ernährungssicherheit einen hohen Stellenwert haben. Daher bleiben die hochwertigsten Flächen weiterhin der landwirtschaftlichen Produktion vorbehalten.
Begutachtung des Entwurfs bis Mitte März
Mit dem Beschluss der Landesregierung in der morgigen Regierungssitzung (26.01.2023) geht der Entwurf in eine achtwöchige Begutachtungsfrist (bis 23.03.2023). Nach Bearbeitung der eingegangenen Stellungnahmen soll die finale Verordnung im zweiten Quartal dieses Jahres beschlossen werden.
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