Weichenstellung in der Tourismusbranche
Nächste Etappe in der Tourismus-Strukturreform

Möchte die steirische Tourismusbranche für die kommenden Herausforderungen rüsten: Landesrätin Barbara Eibinger-Miedl | Foto: Oliver Wolf
2Bilder
  • Möchte die steirische Tourismusbranche für die kommenden Herausforderungen rüsten: Landesrätin Barbara Eibinger-Miedl
  • Foto: Oliver Wolf
  • hochgeladen von Andrea Sittinger

Anfang November des Vorjahres wurde bekannt, dass die steirische Tourismus-Landschaft komplett neu aufgestellt werden soll – die WOCHE berichtete.  Nun tritt diese steirische Tourismus-Strukturreform nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens in die nächste Phase.
Tourismuslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl bringt die neue Struktur für den steirischen Tourismus morgen in die Landesregierung ein, der Beschluss soll dann in der Sitzung am 21. Jänner erfolgen. Neben kleinen Anpassungen bei den elf Erlebnisregionen – drei Gemeinden werden auf eigenen Wunsch einem anderen Tourismusverband angehören – wurden auf Grund der Stellungnahmen insbesondere Änderungen bei der Zusammensetzung der Gremien vorgenommen. "Die Corona-Pandemie hält uns weiter in Atem. Der Tourismus zählt zu den am stärksten betroffenen Branchen. Wir müssen daher jetzt handeln und die richtigen Weichen für einen erfolgreichen Re-Start stellen. Mit der neuen Struktur der Tourismusverbände wird das Grüne Herz Österreichs künftig noch schlagkräftiger im Werben um Gäste auftreten können", so Eibinger-Miedl.

180 Stellungnahmen

Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens wurden bei 96 Tourismusverbänden, neun Regionalverbänden, 220 Tourismusgemeinden und rund 70.000 beitragspflichtigen Unternehmen insgesamt 180 Stellungnahmen zu den Reformplänen abgegeben. "Die Mehrheit der Stellungnahmen war im Grundtenor positiv. Die Touristikerinnen und Touristiker unterstreichen die Notwendigkeit, moderne und leistungsfähige Strukturen für die aktuellen und künftigen Herausforderungen – etwa die Digitalisierung – zu schaffen", so die Landesrätin. Auf Grund von ebenfalls geäußerter Kritik wurden in einigen Bereichen noch Anpassungen vorgenommen.

Elf neue Erlebnisregionen 

Drei Gemeinden sind an das Tourismusressort mit dem Wunsch herangetreten, einer anderen Erlebnisregion anzugehören als ursprünglich geplant. Konkret wird Ligist der Erlebnisregion „Südsteiermark“ angehören (statt der „Region Graz“). Großsteinbach und Hartl werden Teil der „Oststeiermark“ sein (statt „Thermen- und Vulkanland“).

So schaut die zukünftige Verteilung auf elf Tourismusregionen aus. | Foto: Land Steiermark
  • So schaut die zukünftige Verteilung auf elf Tourismusregionen aus.
  • Foto: Land Steiermark
  • hochgeladen von Andrea Sittinger

Zusammensetzung der Regionen

Im Hinblick auf die Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden in die Tourismuskommissionen - jede Tourismusgemeinde ist mit Sitz und Stimme vertreten - wird nun die Möglichkeit geschaffen, auch Personen zu entsenden, die nicht dem jeweiligen Gemeinderat angehören. Damit können künftig beispielsweise weitere Unternehmerinnen und Unternehmer oder Personen mit langjähriger touristischer Erfahrung eingebunden werden.Darüber hinaus wird die Zahl der Unternehmensvertreterinnen und -vertreter von neun auf zwölf erhöht. Mit der in der Gesetzesnovelle verankerten „doppelten Mehrheit“ können Beschlüsse in der Kommission künftig nur gefasst werden, wenn sowohl in der Gruppe der Gemeindevertreter als auch in jener der Unternehmensvertreter eine Mehrheit zustimmt.

Auf vielfachen Wunsch wird auch die Möglichkeit der Einrichtung von Marketingbeiräten rechtlich verankert. Mit diesen soll sichergestellt werden, dass für die Region wichtige touristische Themen entsprechend bearbeitet und vorangetrieben werden können. Außerdem können damit weitere Stakeholder in den Erlebnisregionen eingebunden werden.

So gehts weiter

Die für die Reform notwendigen Verordnungen sowie die Novelle des Tourismusgesetzes werden morgen in die Landesregierung eingebracht und, wie bei gesetzlichen Änderungen vorgesehen, eine Woche in Auflage sein. Der Beschluss der Regierung soll daher in der Sitzung am 21. Jänner erfolgen. Danach wird die Gesetzesnovelle in den Landtag Steiermark eingebracht.Nach dem Beschluss durch die Landesregierung wird der Prozess zur Zusammenführung der Erlebnisregionen gestartet. Diesen werden vom Land eingesetzte Koordinatorinnen und Koordinatoren unter Einbindung aller Stakeholder leiten. Dabei sollen sich die Erlebnisregionen entsprechend zusammenfinden, die gesetzlich vorgesehenen Gremien vorbereiten und Fragen zur künftigen Organisation und Positionierung klären. Die neue Struktur im steirischen Tourismus wird am 1. Oktober 2021 in Kraft treten.

Möchte die steirische Tourismusbranche für die kommenden Herausforderungen rüsten: Landesrätin Barbara Eibinger-Miedl | Foto: Oliver Wolf
So schaut die zukünftige Verteilung auf elf Tourismusregionen aus. | Foto: Land Steiermark
Push-Nachrichten auf dein Handy
MeinBezirk.at auf Facebook verfolgen
Die Woche als ePaper durchblättern
Newsletter deines Bezirks abonnieren

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.