Gegen "Dauerwahlkampf"
NEOS fordern zusammengelegten Wahltermin 2024
Die Steirerinnen und Steirer schreiten 2024/2025 gleich mehrmals zur Wahlurne. Neben der Wahl im Juni zum Europäischen Parlament finden im Herbst 2024 auch die Nationalrats- und Landtagswahlen statt. Im Sommer 2025 folgen die Kommunalwahlen in allen steirischen Gemeinden mit Ausnahme von Graz.
STEIERMARK. Politisch ist heuer einiges los. NEOS-Landessprecher Niko Swatek fordert angesichts der geplanten Termine, dass Nationalrats-, Landtags- und Gemeinderatswahlen an einem Tag abgewickelt werden: "Die Steiermark darf nicht bis ins Jahr 2025 durch einen Dauerwahlkampf gelähmt werden."
Für die NEOS, die sich regelmäßig für Wahlkampfkosten-Obergrenzen und Transparenz in der Politik aussprechen, wäre dies eine konsequente und logische Maßnahme, um Steuergelder einzusparen – "noch dazu, wo immer mehr Menschen im Land unter den hohen Preisen leiden und der Mittelstand immer weiter erodiert", argumentiert Swatek. Die Kritik der NEOS richtet sich gegen den Umgang der Regierung mit Steuereinnahmen, eine Zusammenlegung der Wahltermine würde zeigen, dass die Landesregierung die Interessen der Bürgerinnen und Bürger über parteitaktische Erwägungen stelle.
Allgemeine Informationen zum Wahljahr 2024/2025
6. bis 9. Juni 2024: Europawahl. Unionsbürgerinnen und -bürger entscheiden, aus welchen Mitgliedern sich das Europäische Parlament für die nächsten fünf Jahre zusammensetzen wird.
Herbst 2024: Nationalratswahl. Wahlberechtigte österreichische Staatsbürgerinnen und -bürger geben ihre Stimme für eine Partei ab, die ihre Interessen im Parlament vertreten soll. Mittels Vorzugsstimme können auch einzelne Personen bestimmt werden.
Herbst 2024: Landtagswahl. Die Wahl zum Steirischen Landtag, dem 48-köpfigen Vertretungskörper der Steirerinnen und Steirer, ist jenen vorbehalten, die ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben.
Sommer 2025: Gemeinderatswahlen (ausgenommen Graz). Bewohnerinnen und Bewohner einer Gemeinde wählen ihre Vertretung im Gemeinderat. Eine Besonderheit bei den Kommunalwahlen ist, dass auch Unionsbürgerinnen und -büger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde wahlberechtigt sind.
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