Nun Thema im Ausschuss
Neues Schulassistenzgesetz sorgt für Aufregung

Am Dienstag ist das neue Schulassistenzgesetz im Ausschuss des Landtags. | Foto: Shutterstock
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Das Land Steiermark arbeitet an einem neuen Gesetz für die Schulassistenz, die im Frühjahr zur Begutachtung geschickt wurde. Am Dienstag gibt es dazu gleich vier Anträge seitens der Opposition im betreffenden Ausschuss, aber auch in den Städten und Gemeinden macht sich Sorge bezüglich der Abrechnung des Personals breit.

STEIERMARK. Soziallandesrätin Doris Kampus und Bildungslandesrat Werner Amon präsentierten in diesem Sommer die Reform der Schulassistenz, um Doppelgleisigkeiten und Mehr-Aufwand für die Eltern zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Dieses neue Schulassistenzgesetz war in den letzten Monaten in Begutachtung und ist am kommenden Dienstag Thema im Landtagsausschuss. Denn die Opposition, allen voran Neos, die Grünen und die KPÖ - letztere gleich mit zwei Anträgen - kritisieren diesen Gesetzesentwurf. Aber auch die Städte und Gemeinden haben Bedenken.

Zuständigkeit wandert schrittweise

Konkret geht es darum, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und attestierten chronischen Erkrankungen künftig Unterstützungsleistungen bekommen sollen, die stärker in das Bildungssystem eingebettet sind. Die Zuständigkeit wandert künftig schrittweise vom Sozial- ins Bildungsressort. Die Qualifikation der Schulassistenz soll an den jeweiligen Bedarf der Schülerinnen und Schüler anknüpfen. 

Die Landesräte Doris Kampus und Werner Amon präsentierten im Sommer die Schulassistenzreform. | Foto: Land Steiermark/Binder
  • Die Landesräte Doris Kampus und Werner Amon präsentierten im Sommer die Schulassistenzreform.
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Die Regierungsvorlage wird von der Opposition kritischen Fragen unterzogen. Dabei geht es um die Klarstellung, was die Schulassistenz genau sei und tun solle inklusive einer genauen Leistungsbeschreibung. Weiters kritisieren die drei Oppositionsparteien, dass noch ein klares Ausbildungskonzept für die Assistentinnen und Assistenten fehle.

Eine Frage der Finanzierung

Für Städte und Gemeinden könnte es ebenfalls spannend werden, denn bisher trugen die Kommunen die Personalkosten der Schulassistenz in Pflichtschulen mit, das waren rund 400 Personen in der Steiermark. Wenn nun auch diese Schulassistenz, die derzeit dem Behindertengesetz unterliegt, dazu kommt, würde es rund 3.000 Schülerinnen und Schüler betreffen, die teilweise auch die Oberstufe besuchen. Die Städte und Gemeinden befürchten, dass sie dafür die zusätzlichen Kosten stemmen müssen, was vor allem für die Stadt Graz zum Bumerang werden könnte.

Für die Elternvereine wiederum ist das neue Gesetz sehr positiv, weil sie nun direkt an die Schulleitung ohne große Bürokratie einen Antrag stellen können.

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