Mangelnder Schutz vor Naturgefahren
Rechnungshof kritisiert steirische Gemeinden

Der Rechnungshof kritisierte einige steirische Gemeinden - der Schutz vor Naturgefahren sei mangelhaft. | Foto: unsplash
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Im Bericht "Wildbach- und Lawinenverbauung in Oberösterreich und der Steiermark" kritisiert der Rechnungshof unter anderem den mangelnden Schutz vor Naturgefahren in einigen Gemeinden in der Steiermark. Denn nicht alle würden ausreichend kontrollieren und an die Forstbehörde berichten. 

STEIERMARK. Im Zeitraum 2015 bis 2020 überprüfte der Rechnungshof Österreich das Landwirtschaftsministerium sowie dessen nachgeordnete Dienststelle, die Wildbach- und Lawinenverbauung. Nun liegt der entsprechende Bericht dafür vor. 

Die Länge der Wildbäche in den 29 Gemeinden der Gebietsbauleitung Steiermark Nord betrug rund 4.130 Kilometer. Nicht alle Gemeinden kamen ihrer Verpflichtung zur jährlichen Wildbachbegehung und zur Berichterstattung an die Forstbehörde nach. Diese regelmäßige Begehung wäre aber äußerst wichtig, um Abflussräume freizuhalten und rechtzeitig Instandhaltungsmaßnahmen veranlassen zu können. 

Zur Finanzierung der Schutzmaßnahmen

Vom Jahr 2015 bis zum Jahr 2020 erhöhten sich die Auszahlungen des Bundes für die Wildbach- und Lawinenverbauung von 110 Mio. Euro um fast ein Drittel auf 144 Millionen Euro. Die größten Anteile an den Auszahlungen entfielen in der Steiermark auf bauliche und forstliche Maßnahmen, wie zum Beispiel den Schutz gegen Wasserverheerungen, Lawinen, Felssturz, Steinschlag, Muren und Rutschungen. 

Wildbäche in der Steiermark müssen jährlich begangen werden. | Foto: unsplash
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Empfehlungen des Rechnungshofes

Der Rechnungshof empfiehlt, dass die Finanzierung von Schutzmaßnahmen aus Bundesmitteln an die nachweisliche Erfüllung der im Forstgesetz 1975 vorgeschriebenen Aufgaben durch die Gemeinden gebunden werden - dazu zählt auch die jährliche Begehung der Wildbäche und die Entfernung von Gegenständen, die den Wasserlauf hemmen. 

Außerdem sollte man laut RH gesetzliche Regelungen prüfen, die eine Priorisierung und eine zeitliche Staffelung der Wildbachbegehungen ermöglichen. 

Die Gefahrenzonen

Die Gefahrenzonenpläne werden auf mehreren Plattformen zur Verfügung gestellt: naturgefahren.at, HORA, INSPIRE.Portal Austria, den Geoinformationssystem(GIS)-Services der Ämter der Landesregierungen und dem Gemeindeportal der Wildbach- und Lawinenverbauung. Jedoch werden nicht auf allen Seiten dieselben Gefahrenzonen ausgewiesen. 

Warum? Erst seit März 2021 ist es vorgesehen, in den Gefährdungszonenplänen jene Flächen darzustellen, die durch Hochwässer, Muren oder Lawinen mit einem Wiederkehrintervall von 300 Jahren gefährdet sind - auf freiwilliger Basis. Der Rechnungshof spricht sich für eine verpflichtende Ausweisung dieser Flächen aus.

Das sagen die Grünen 

Laut Kontrollsprecher Lambert Schönleitner von den Grünen, enthält der vorgelegte Bericht gewichtige Aussagen, die politisch nicht ignoriert werden dürfen. Zum Beispiel gebe es in der Steiermark noch immer kein generelles Bauverbot für Neubauten in roten Gefahren-Zonen. Außerdem würden die Wirtschaftlichkeit bzw. Kosten-Nutzen-Untersuchungen im Genehmigungsprozess von Bauprojekten nicht ausreichend berücksichtig werden.

"Es ist mir unverständlich, warum wir nicht schon längst ein definitives Verbot von Neubauten in Gefahrenzonen haben. Und es ist ein Wahnsinn, dass Kosten-Nutzenanalysen im Genehmigungsprozess nicht als Grundsatzentscheidung herangezogen werden. Das Handeln der politisch Verantwortlichen ist hier nicht nachvollziehbar."
Lambert Schönleitner

Schönleitner drängt darauf, die Empfehlungen des Bundesrechnungshofs so rasch wie möglich umzusetzen. 

Kontrollsprecher Lambert Schönleitner von den Grünen | Foto: Puhek - Grüne Steiermark
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