400 Euro
Wohn- und Heizkostenzuschuss bis zum 30. November beantragbar
Noch bis zum 30. Nobember haben alle steirischen Haushalte mit Jahresnettoeinkommen von bis zu 40.045 Euro Anspruch auf die Förderung des Bundes. Neben der Erhöhung der Einkommensgrenze wurde auch die Antragsfrist um einen Monat verlängert.
STEIERMARK. Bis 30. November haben steirische Haushalte mit einem Jahresnettoeinkommen von bis zu 40.045 Euro noch die Möglichkeit den Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes zu beantragen. Die Einkommensgrenze liegt aktuell bei 30.734 Euro.
Fristverlängerung
Ende Oktober wurde die Antragsfrist verlängert. Denn viele Steirerinnen und Steirer hätten nach wie vor große Probleme mit der massiven Teuerung, betonte auch Landeshauptmannstellvertreter Anton Lang und Soziallandesrätin Doris Kampus ergänzte: "Mit der Verlängerung der Antragsfrist, der Erhöhung der Einkommensgrenze und der Information der Studierenden erreichen wir hier sicher weitere Bezieherinnen und Bezieher."
94,4 Millionen Euro für die Steiermark
Insgesamt stehen 94,4 Millionen Euro für den Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes in der Steiermark zur Verfügung. Es sei weiterhin möglich, auf unbürokratischem Wege zu den 400 Euro zu gelangen. Für Personen, die keinen Internetzugang haben sei weiterhin Hilfestellung in Gemeinde- und Stadtämtern gegeben, hieß es seitens des Landes.
Abgelehnte Anträge werden erneut überprüft
Die rund 9.600 Anträge, die abgelehnt worden sind, weil die Antragstellerinnen oder -steller die bisherige Einkommensgrenze überschreiten, werden entsprechend der neuen Einkommensgrenze nochmals automatisch überprüft. Hier sei laut Land kein neuer Antrag notwendig. Für Fragen im Zusammenhang mit abgelehnten Anträgen wurde unter der Nummer 0800 800 262 eine kostenlose Hotline eingerichtet.
Alle Infos:
Wohn- und Heizkostenzuschuss (Land Steiermark)
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