400 Euro
Wohn- und Heizkostenzuschuss bis zum 30. November beantragbar

Noch bis 30. November ist der Antrag auf die Färderung möglich. Bis Ende Oktober haben rund 220.000 Steirerinnen und Steirer und mehr als 100.000 Haushalte den Wohn- und Heizkostenzuschuss überwiesen bekommen.  | Foto: Thomas Vitali/Pexels
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  • Noch bis 30. November ist der Antrag auf die Färderung möglich. Bis Ende Oktober haben rund 220.000 Steirerinnen und Steirer und mehr als 100.000 Haushalte den Wohn- und Heizkostenzuschuss überwiesen bekommen.
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Noch bis zum 30. Nobember haben  alle steirischen Haushalte mit Jahresnettoeinkommen von bis zu 40.045 Euro Anspruch auf die Förderung des Bundes. Neben der Erhöhung der Einkommensgrenze wurde auch die Antragsfrist um einen Monat verlängert. 

STEIERMARK. Bis 30. November haben steirische Haushalte mit einem Jahresnettoeinkommen von bis zu 40.045 Euro noch die Möglichkeit den Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes zu beantragen. Die Einkommensgrenze liegt aktuell bei 30.734 Euro.

Viele der mehr als 60.000 Studierenden in der Steiermark haben Anspruch auf den Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes, auch jene, die in einem Studentenheim wohnen. | Foto: pixabay
  • Viele der mehr als 60.000 Studierenden in der Steiermark haben Anspruch auf den Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes, auch jene, die in einem Studentenheim wohnen.
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Fristverlängerung

Ende Oktober wurde die Antragsfrist verlängert. Denn viele Steirerinnen und Steirer hätten nach wie vor große Probleme mit der massiven Teuerung, betonte auch Landeshauptmannstellvertreter Anton Lang und Soziallandesrätin Doris Kampus ergänzte: "Mit der Verlängerung der Antragsfrist, der Erhöhung der Einkommensgrenze und der Information der Studierenden erreichen wir hier sicher weitere Bezieherinnen und Bezieher."

94,4 Millionen Euro für die Steiermark

Insgesamt stehen 94,4 Millionen Euro für den Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes in der Steiermark zur Verfügung. Es sei weiterhin möglich, auf unbürokratischem Wege zu den 400 Euro zu gelangen. Für Personen, die keinen Internetzugang haben sei weiterhin Hilfestellung in Gemeinde- und Stadtämtern gegeben, hieß es seitens des Landes.

Die Anträge für die 400 Euro sind online unbürokratisch möglich. | Foto: E-Control
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Abgelehnte Anträge werden erneut überprüft

Die rund 9.600 Anträge, die abgelehnt worden sind, weil die Antragstellerinnen oder -steller die bisherige Einkommensgrenze überschreiten, werden entsprechend der neuen Einkommensgrenze nochmals automatisch überprüft. Hier sei laut Land kein neuer Antrag notwendig. Für Fragen im Zusammenhang mit abgelehnten Anträgen wurde unter der Nummer 0800 800 262 eine kostenlose Hotline eingerichtet.

 
Alle Infos:
Wohn- und Heizkostenzuschuss (Land Steiermark)

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