Black Friday und Co.
Echte Schnäppchen oder doch nur Tricks der Händler?

Spätestens mit dem Black Friday, der heuer auf den 29. November fällt, beginnt für den Handel das Weihnachtsgeschäft. | Foto: Kzenon/Panthermedia
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  • Spätestens mit dem Black Friday, der heuer auf den 29. November fällt, beginnt für den Handel das Weihnachtsgeschäft.
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Weihnachten rückt immer näher und damit auch die für den Handel umsatzstärkste Zeit des Jahres. Den Startpunkt dieses "Kaufrausches" bildet der Black Friday, der heuer auf den 29. November fällt und traditionell die Schnäppchenjagd einläutet. MeinBezirk fasst zusammen, worauf zu achten ist – auch außerhalb von Amazon, Apple und Co.

STEIERMARK. Wer online einen Flug für zwei Personen bucht, freut sich in der Regel, dass nur mehr exakt zwei freie Plätze verfügbar sind. Aber man muss schnell sein, die Zeit tickt: Schließlich ist das Angebot für den günstigen und bereits fast ausgebuchten Flug nur für kurze Zeit erhältlich.

Wann besorgst du deine Weihnachtsgeschenke?

Dieses Szenario aus der Luftfahrt ist längst allen bekannt, doch auch im Handel sind diese "Angebote" zur gängigen Art geworden. Den Startschuss zum Weihnachts-Shopping bildet der Black Friday. Eine amerikanische Erfindung – dort hat sich der Tag nach Thanksgiving seit langer Zeit als Einkaufstag etabliert.

Der Black Friday sowie die Cyber Week läuten den Weihnachtseinkauf ein. | Foto: Unsplash/Isaac Martin
  • Der Black Friday sowie die Cyber Week läuten den Weihnachtseinkauf ein.
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Mittlerweile ist der Black Friday auch in Europa angekommen, heuer wird er am Freitag, 29. November, begangen. Im Online-Handel wird die darauffolgende Woche als Cyber Week bezeichnet – mit demselben Zweck, nämlich zur Absatzsteigerung in der vorweihnachtlichen Zeit.

"Nicht alles Gold, was glänzt"

Mit befristeten Spezialangeboten, Countdowns oder stark limitierten Angeboten versuchen Shops, die potenziellen Kundinnen und Kunden zu gewinnen. "Dabei ist nicht alles Gold, was glänzt", wie Konsumentenschützer Guido Zeilinger von der Arbeiterkammer Steiermark berichtet. Denn Händler ziehen als Vergleichswert häufig den UVP (unverbindlicher Verkaufspreis) zur Hand. Das ist im Übrigen jener Preis, den Hersteller den Händlern ihrer Produkte als Verkaufspreis empfehlen. Der UVP wird allerdings fast nie als tatsächlicher Verkaufspreis angeboten. Außerdem sollen Countdowns und befristete Angebote zur schnellen Kaufentscheidung verleiten.

Konsumentenschützer Guido Zeilinger: "Wenn nicht ausdrücklich angegeben, trage ich die Kosten der Rücksendung. Das kann unter Umständen sogar den Wert des Produkts übersteigen." | Foto: MeinBezirk
  • Konsumentenschützer Guido Zeilinger: "Wenn nicht ausdrücklich angegeben, trage ich die Kosten der Rücksendung. Das kann unter Umständen sogar den Wert des Produkts übersteigen."
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Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die Preise im Vorfeld auf Vergleichsplattformen überprüfen. Zudem lohnt sich immer ein Blick aufs Kleingedruckte: Viele Produkte sind von Rabatten ausgenommen, auch wenn das Unternehmen mit beispielsweise minus 50 Prozent wirbt. "Selbst wenn es in der Cyber Week nicht geklappt hat, muss man die Flinte nichts ins Korn werfen, spätestens am 8. Dezember gibt es schon das nächste Schnäppchen", sagt Zeilinger augenzwinkernd und deutet auf die zahlreichen vermeintlichen Sonderangebote hin.

Über Rückgabe vorab informieren

Im Online-Handel gilt generell eine 14-tägige Rücktrittsfrist ab Erhalt der Ware. Davon ausgenommen sind Freizeitdienstleistungen wie Flugtickets, Hotelbuchungen oder Konzertkarten. Die Rückgabe könnte sich in manchen Fällen dennoch als Kostenfalle entpuppen: "Wenn nicht ausdrücklich angegeben, trage ich die Kosten der Rücksendung. Das kann unter Umständen sogar den Wert des Produkts übersteigen", gibt Guido Zeilinger zu Bedenken.

Immer mehr Geschenke werden im Internet gekauft. Generell gilt im Online-Handel ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. | Foto: Panthermedia/VitalikRadko
  • Immer mehr Geschenke werden im Internet gekauft. Generell gilt im Online-Handel ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.
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Abschließend besteht zu speziellen Anlässen, wie eben Weihnachten, eine erhöhte Gefahr von Fake-Shops. Kriminelle nutzen das Kaufverlangen der Kundinnen und Kunden mit betrügerischen Angeboten aus, um Geld und Daten von Konsumentinnen und Konsumenten zu stehlen. Hierbei hilft ein Blick ins Impressum: "Man sollte darauf schauen, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Denn nur weil die Firma die Endung .at aufweist, muss es kein österreichisches Unternehmen sein", betont der Experte.

Auf www.fakeshop.at/shopcheck kann außerdem kontrolliert werden, ob die Firma tatsächlich existiert und seriös ist.

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Spätestens mit dem Black Friday, der heuer auf den 29. November fällt, beginnt für den Handel das Weihnachtsgeschäft. | Foto: Kzenon/Panthermedia
Der Black Friday sowie die Cyber Week läuten den Weihnachtseinkauf ein. | Foto: Unsplash/Isaac Martin
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