5,2 Mio. Euro vom Finanzamt
Rekordergebnis bei den AK-Steuerspartagen

Durchschnittlich 850 Euro bekamen die AK-Mitglieder heuer vom Finanzamt zurück. | Foto: Marta Posemuckel/Pixabay
3Bilder
  • Durchschnittlich 850 Euro bekamen die AK-Mitglieder heuer vom Finanzamt zurück.
  • Foto: Marta Posemuckel/Pixabay
  • hochgeladen von Cornelia Gassler

Ein neuerliches Rekordergebnis brachten die "Steuerspartage" der steirischen Arbeiterkammer (AK). Die Summe der vom Finanzamt zurückgeholten Lohnsteuern stieg auf rund 5,2 Millionen Euro.

STEIERMARK. "Die AK- Steuerspartage erfreuen sich steigender Beliebtheit", zieht AK-Präsident Josef Pesserl Bilanz über die erfolgreiche Aktion. Bei den insgesamt 21 Terminen in der Steiermark waren 33 Beraterinnen und Berater im Dauereinsatz, um die Mitglieder der Arbeiterkammer bei ihrer Arbeitnehmerveranlagung zu unterstützen.

Bei exakt 6.126 Veranlagungen von 2.825 Steirerinnen und Steirern kam eine beachtliche Summe von 5,2 Millionen Euro an Steuerersparnis zusammen. Im Durchschnitt konnten sich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler also über eine Rückzahlung von 850 Euro freuen. 

AK-Präsident Josef Pesserl (l.) und AK-Steuerexperte Bernhard Koller mit Doris Peitler, der tausendsten Steuersparerin. | Foto: Fürst, AK Stmk
  • AK-Präsident Josef Pesserl (l.) und AK-Steuerexperte Bernhard Koller mit Doris Peitler, der tausendsten Steuersparerin.
  • Foto: Fürst, AK Stmk
  • hochgeladen von Cornelia Gassler

Steuerausgleich zahlt sich aus

"Dieser Durchschnittswert sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch durchaus mehr drin sein kann", erklärt AK-Steuerexperte Bernhard Koller: "Bei unseren Beratungen waren auch Summen von über 6.000 Euro keine Seltenheit." In einem Fall wurden einem Grazer Familienvater sogar über 11.000 Euro zurückbezahlt. Dieser Betrag ergab sich aus dem Alleinverdienerabsetzbetrag für zwei Kinder bei der Veranlagung der letzten fünf Jahre.

Der Steuerprofi empfiehlt daher allen Steuerpflichtigen die Arbeitnehmerveranlagung jährlich durchzuführen. Ein Klassiker sei diesbezüglich nämlich auch die Negativsteuer, die einem ermöglicht auch dann etwas vom Finanzamt zurückzubekommen, wenn man aufgrund eines niedrigen Einkommens gar keine Lohnsteuer bezahlt hat.

Mehr zum Thema Arbeitnehmerveranlagung erfährst du hier:

Dieser Inhalt kann nicht angezeigt werden.

Push-Nachrichten auf dein Handy
MeinBezirk.at auf Facebook verfolgen
Die Woche als ePaper durchblättern
Newsletter deines Bezirks abonnieren

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.