Mobilität in Feldbach
E-Scooter statt Auto für kurze Wege (plus Video)
In Feldbach will man die Jugend zum Umstieg vom Auto auf
den Scooter bewegen.
In Feldbach bietet man Jugendlichen im "Führerscheinalter" eine trendige Alternative zum Auto. Im Zuge des Projekts "Fly with Birdy" können Jugendliche ab sofort E-Scooter ausborgen – fünf Stück stehen beim Jugendzentrum Spektrum bereit. Zwei Fahrräder sind zudem beim Streetwork Südoststeiermark des Hilfswerks, das als Projektträger agiert, zwecks Ausleihe verfügbar.
"Wir wollen einen Anstoß geben, dass Jugendliche etwa mit dem E-Scooter ins Schwimmbad fahren und nicht von der Mama mit dem Auto gebracht werden müssen", so Feldbachs Bürgermeister Josef Ober. Auch der Hilfswerk-Fachbereichsleiterin Andrea Descovich ist es ein großes Anliegen, junge Menschen, die für kurze Strecken noch hauptsächlich aufs Auto zurückgreifen, auf andere Verkehrsmittel aufmerksam zu machen. Sie verweist auf Feldbachs gut ausgebautes Radwegenetz.
Scooter ab 16
Mit den E-Scootern der Stadtgemeinde Feldbach, die das Projekt des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus kofinanziert, kann man laut Spektrum-Leiterin Bettina Mackowski ab dem 16 Lebensjahr flitzen. Die Ausleihfrist beträgt einen Tag, bei rechtzeitiger Voranmeldung wird es auch möglich sein, einen E-Scooter etwa auch für ein Wochenende auszuborgen. Die Nutzung ist kostenlos – es gilt lediglich eine Kaution in Höhe von 20 Euro zu hinterlegen bzw. einen Vertrag, der die Nutzungsbedingungen festhält, zu unterzeichnen. Während der Sommerschließzeit des Spektrum, die von 1. August bis 15. August andauert, regelt das Team des Kulturbüros der Stadtgemeinde die Ausleihagenden. Einen Tag lang oder bei rechtzeitiger Voranmeldung auch länger kann man die Fahrräder des Streetwork nutzen. Hier wird die Kaution zehn Euro betragen.
E-Scooter-Nutzung
Erlaubt ist das Befahren von
- Radfahranlagen
- Fahrbahnen, auf welchen das Radfahren erlaubt ist
- Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit
- Gehsteigen und Gehwegen in Schrittgeschwindigkeit, wenn es von der zuständigen Behörde durch Verordnung erlaubt wird
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