Zusätzliches Weihnachtsgeld für Feldkirchner Pflegehelferin
Der Dienstgeber musste noch rund 780 Euro nachzahlen. FELDKIRCHEN. für Pflegeberufe gilt ein eigener Kollektivvertrag der besondere Bestimmungen für die Regelung von Sonderzahlungen hat, also das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, so Heimo Rinösl, Bezirksstellenleiter der Arbeiterkammer Feldkirchen. Zu wenig Weihnachtsgeld ausbezahlt Die spezielle Regelung des Kollektivvertrages kam auch im Fall einer Pflegehelferin aus Feldkirchen zu tragen. Sie löste ihr Dienstverhältnis mit ihrem Arbeitgeber...