Reform der GmbH light notwenig
LINZ/OÖ. Für die Arbeiterkammer Oberösterreich sind die im Abgabenänderungsgesetz vorgesehenen Maßnahmen durchaus gerechtfertigt. Denn bei der GmbH light ist nur vorgesehen, diesen Vorteil auf echte Neugründungen zu beschränken, und die derzeitige Form des Gewinnfreibetrags ist ohnehin nur ein Steuerprivileg der Selbständigen ohne wirtschaftliche Rechtfertigung. Die von der Regierung geplante Reform der sogenannten "GmbH light" wird von Wirtschaftsseite hart attackiert. Dabei reagiert die...