Gesetzliche Neuerung
Ab 1. September Rechtsanspruch auf Papamonat
Die Arbeiterkammer Kärnten informiert: Gesetzliche Neuregelung für den Papamonat ab 1. September. Anrechnungen von Gehaltsvorrückungen und Urlaubsanspruch während der Karenz. KÄRNTEN. Kärntens AK-Präsident Günther Goach sieht mit 1. September eine langjährige Forderung der Arbeiterkammer, was den Papamonat betrifft, erfüllt. Alle Väter sollen nun vom Papamonat profitieren, denn bisher hatten nur im öffentlichen Dienst Beschäftigte und jene, deren Kollektivvertrag eine Regelung hatte, Anspruch...